Service

Rote Dauerkennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Händlerkennzeichen/ 06er-Kennzeichen: Nach § 41 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann zuverlässigen Hersteller*innen, Werkstätten und Händler*innen auf Antrag ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeteilt werden.

Oldtimerkennzeichen/ 07er-Kennzeichen: Nach § 43 der FZV können Halter*innen von Oldtimern, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, rote Dauerkennzeichen für die Fahrt zu und von diesen Verantstaltungen beantragen. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird im Rahmen der Antragstellung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister durch die Zulassungsstelle beantragt.

Mobilität & Verkehr

Gebühren

Händlerkennzeichen 06er:

  • Führungszeugnis 13,00 €
  • Auskunft Verkehrszentralregister 3,30 €
  • KBA Gebühr 2,60 €
  • Verwaltungsgebühren 150,00 €
  • zusätzlich pro rotem Fahrzeugscheinheft 15,30 €

Oldtimerkennzeichen 07er:

  • Führungszeugnis 13,00 €
  • Auskunft KBA Flensburg, Verkehrszentralregister 3,30 €
  • KBA Gebühr 2,60 €
  • Verwaltungsgebühren 62,00 €
  • zusätzlich pro rotem Fahrzeugscheinheft 15,30 €

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Händlerkennzeichen 06er:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass (Wohnsitz nicht in Dortmund; Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde erforderlich)
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über Stellfläche (Mietvertrag, Garagenmietvertrag)
  • SEPA Lastschriftmandat
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen
  • aktuellen Handelsregisterauszug

Im Einzelfall können weitere Unterlagen durch die Zulassungsstelle angefordert werden.

Oldtimerkennzeichen 07er:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA Lastschriftmandat
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub oder Nachweis über Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
  • Fahrzeugpapiere inklusive Gutachten nach § 23 StVZO

Fristen

  • Die Neuausstellung dauert im Regelfall ca. 4-6 Wochen.
  • Verzögerungen, die auf Grund von z. B. Eintragungen im Führungszeugnis entstehen, können die Bearbeitungsdauer verlängern.

Voraussetzungen

Händlerkennzeichen 06er:

  • Gewerbe nach § 16 FZV (Kfz-Händler, Kfz-Werkstatt, Kfz-Hersteller und Kfz-Teilehersteller) mit Stellplatz
  • Zuverlässigkeit nach § 16 FZV

Oldtimerkennezeichen 07er:

  • Zuverlässigkeit nach § 17 FZV
  • Fahrzeuge dürfen nicht zugelassen sein
  • Fahrzeuge müssen die Voraussetzungen nach § 23 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) erfüllen.

Rechtsgrundlagen

§ 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz - Service

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Online Terminvereinbarung

    Häufig gestellte Fragen

    Wann kann ich die Bewilligung abholen?

    Sie bekommen eine Mitteilung ( E-Mail oder schriftlich), sobald die Bewilligung erteilt wurde. Die Unterlagen können Sie dann innerhalb der Öffnungzeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) abholen.

    Ich möchte mein Dauerkennzeichen verlängern, was muss ich tun?

    Die Verlängerung kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail an dauerkennzeichen@stadtdo.de beantragt werden.

    Welche Unterlagen müssen bei der Abholung vorgelegt werden?

    • Rote Dauerkennzeichen (Schilder)
    • Fahrtenbuch
    • Sofern vorhanden rotes Fahrzeugscheinheft
    • Bei Vertretung durch eine dritte Person Vollmacht und Ausweisdokument

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