Persönliche Vorsprache ist möglich.
Wichtige Hinweise zur Nutzung von Speed-Capture (digitale Erfassung biometrischer Daten)
Was kann ich mit Speed-Capture machen?
Wo kann ich Speed-Capture nutzen?
Was kostet mich das?
Wer kann Speed-Capture benutzen?
Rechtlicher Hinweis: Die Erfassung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) erfolgt durch den Betreiber des Selbstbedienungsterminals "Speed-Capture" (
Allgemeine Informationen
Antragstellung
Minderjährige
Gemeinsames Sorgerecht
Beide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen. Falls nicht persönlich anwesend, werden diese Unterlagen benötigt: Von beiden Elternteilen unterzeichneter Antrag und Ausweiskopie(n) der nicht anwesenden Person(en).
Wenn beide Elternteile verhindert sind, muss der Antrag durch einen Erklärungsboten (z. B. Großeltern oder sonstige Verwandte) überbracht werden. In diesem Fall muss der Erklärungsbote durch die Eltern bevollmächtigt werden.
Unverheiratete oder geschiedene Eltern
Zustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Es ist der Beschluss des Familiengerichts vorzulegen.
Abholung
Bewilligungszeitraum/ Gültigkeitsdauer
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
Gültigkeitsdauer
Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.
Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der o. g. Lichtbildausweise kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage. Eventuell können Ihnen die Bürgerdienste weitere Möglichkeiten aufzeigen.
Alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige, abgelaufene Pass eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls der alte Pass noch gültige Visa anderer Staaten enthält, machen Sie Ihren Sachbearbeiter bitte darauf aufmerksam, damit dieser nicht ungültig gestempelt wird.
Nachweis der Personalien: Die in die Dokumente einzutragenden Daten werden aus dem Melderegister übertragen. Ein besonderer Nachweis der Personalien ist deshalb nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.
Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild. Lichtbilder die älter als 1 Jahr sind werden generell zurückgewiesen. Die Einzelheiten können Sie der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Soll auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, benötigen Sie hierfür kein weiteres Lichtbild.
Fingerabdrücke: Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe von Scannern aufgenommen. Alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) können im Dienstleistungszentrum der Innenstadt vor der Bearbeitung von Ihnen selbst an dem Speed-Capture Gerät aufgenommen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise zum Speed-Capture-Gerät.
Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 4 Wochen. Expresspässe werden in der Regel nach 4 Tagen ausgestelllt. Wenn Sie einen Pass früher benötigen, so kann Ihnen kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Passgesetz (PassG)
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
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Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
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Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
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Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
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