Überwachungsbedürftiges Gewerbe
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.
Anträge / Formulare Formulare: keine
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.
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