Service

Wiederzulassung von Fahrzeugen oder Anhängern

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

online

Wiederzulassung von Fahrzeugen und Anhänger auf die gleiche Person

Sie können nach einer Außerbetriebsetzung das gleiche Fahrzeug oder Anhänger wieder auf Ihren Namen zulassen, wenn das Kennzeichen nicht gewechselt wird.

Internetbasierte Wiederzulassung: Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug neben der herkömmlichen Wiederzulassung bei der Zulassungsbehörde, auch online von Zuhause wieder anzumelden. Um diesen Service zu nutzen, müssen die in der Rubrik Voraussetzungen und Unterlagen genannten Bedingungen erfüllt sein.

Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf der Informationsseite des Bundes.

Bei Problemen oder Rückfragen können sie an folgende E-Mail-Adresse wenden: iKfz@stadtdo.de

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

Persönliche Vorsprache: 23,60 € - 38,90 € (EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Bei der Online-Wiederzulassung: 14,00 € (Bezahlart: PayPal)

Informationsblätter

Unterlagen

  • Abmeldebestätigung bzw. entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Kennzeichenschilder (wenn noch vorhanden)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)

Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der Erziehungsberechtigten.

Zusätzlich im Falle der Vertretung:

  • Schriftliche Vollmacht
  • Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigen

Bei der Online-Wiederzulassung: ·

Natürliche Person: Neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU Bürger seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Bund ID (Elster Zertifikat).

Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat). · Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode · elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) · reserviertes Kennzeichen · gültige Hauptuntersuchung (HU)

IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen".

Fristen

Persönliche Vorsprache: sofort

Online-Zulassung: Beim Online-Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im Online-Portal die Zulassung sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges. Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden. Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich. Innerhalb von 6 Tagen wird der Online-Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) per Post übersendet.

Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.

Voraussetzungen

Privatpersonen: Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet

Firmen: Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug oder Anhänger das Außerbetrieb gesetzt wurde.

Bei der Online-Wiederzulassung: Zulassungs- und versicherungsfreie Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung wie z.B. Anhänger für Sportzwecke (Bootstrailer, Pferdetransporter), Arbeitsmaschinen, Anhänger für Land- oder Forstwirtschaft können über das Onlineverfahren nicht zugelassen werden.

  • Die Möglichkeit der Online-Wiederzulassung besteht seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts, welche mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet sind.
  • Derzeit ist nur die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den*die gleiche*n Halter*in, mit dem gleichen Kennzeichen und dem gleichen Fahrzeug möglich
  • Es darf kein Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel stattfinden und das bisherige Kennzeichen muss für ein Jahr als Verbleibskennzeichen reserviert worden sein und die Reservierungsfrist ist noch nicht abgelaufen.
  • Die Online-Wiederzulassung kann erst für Fahrzeuge vorgenommen werden, die ab dem 01.01.2015 zugelassen worden sind. Von diesem Datum an, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I - vormals Fahrzeugschein) mit den speziell dafür erforderlichen Sicherheitscodes versehen. Der Sicherheitscode ist für die Onlinenutzung erforderlich.
    • Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenesKartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster-Zertifikat.
    • Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster-Zertifikat.
    • Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster-Zertifikat).
    • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin.
    • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuer- oder Verwaltungsgebührenrückstände bestehen.

ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen".

Rechtsgrundlagen

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 16 Abs. 2 Satz 2 FZV
§ 49 Abs. 1 FZV
§ 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Bei der Online-Wiederzulassung:

§ 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Informationsvideo ikfz

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.

Informationsvideo zu ikfz

Service

Neu - Online-Abruf der Daten des Fahrzeugbriefes

Bürgerdienste
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen?

Sie brauchen aber Informationen aus dem Fahrzeugbrief für Zulassungsangelegenheiten?

Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Informationen direkt online abzurufen. Hierzu müssen Sie zwingend die Nummer Ihres Fahrzeugbriefs parat haben.

Hier geht's zur Online-Abfrage

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Niedersachsenweg 13 - 15
44143 Dortmund

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    Geschlossen
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    Geschlossen
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
44225 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Rahmer Str. 15
44369 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
Abfallpatenschaften

Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

Abfallrechtliche Verfahren

Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Aktenvernichtung

Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

Altautoverordnung

Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.

Altersrente für Frauen

Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.

Online-Service

Altersrente für langjährige Versicherte

Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.

Online-Service

Altersrente für Schwerbehinderte

Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.

Online-Service

Altersrente (Regelaltersrente) beantragen

Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

Online-Service

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.

Online-Service

Altkleider

Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

Altlastensanierung

Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.