Wiederzulassung von Fahrzeugen oder Anhängern
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Wiederzulassung von Fahrzeugen und Anhänger auf die gleiche Person
Sie können nach einer Außerbetriebsetzung das gleiche Fahrzeug oder Anhänger wieder auf Ihren Namen zulassen, wenn das Kennzeichen nicht gewechselt wird.
Internetbasierte Wiederzulassung: Es besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug neben der herkömmlichen Wiederzulassung bei der Zulassungsbehörde, auch online von Zuhause wieder anzumelden. Um diesen Service zu nutzen, müssen die in der Rubrik Voraussetzungen und Unterlagen genannten Bedingungen erfüllt sein.
Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf der
Bei Problemen oder Rückfragen können sie an folgende E-Mail-Adresse wenden:
Online-Services und Formulare
Gebühren
Persönliche Vorsprache: 24,20 € - 39,50 € (EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Bei der Online-Wiederzulassung: 14,60 € (Bezahlart: PayPal)
Informationsblätter
Unterlagen
- Abmeldebestätigung bzw. entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichenschilder (wenn noch vorhanden)
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
Bei Firmen: Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der Erziehungsberechtigten.
Zusätzlich im Falle der Vertretung:
- Schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- Amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigen
Bei der Online-Wiederzulassung: ·
Natürliche Person: Neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU Bürger seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) oder Bund ID (Elster Zertifikat).
Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat). · Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode · elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) · reserviertes Kennzeichen · gültige Hauptuntersuchung (HU)
IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen".
Fristen
Persönliche Vorsprache: sofort
Online-Zulassung: Beim Online-Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im Online-Portal die Zulassung sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges. Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden. Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich. Innerhalb von 6 Tagen wird der Online-Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) per Post übersendet.
Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.
Voraussetzungen
Privatpersonen: Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet
Firmen: Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug oder Anhänger das Außerbetrieb gesetzt wurde.
Bei der Online-Wiederzulassung: Zulassungs- und versicherungsfreie Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung wie z.B. Anhänger für Sportzwecke (Bootstrailer, Pferdetransporter), Arbeitsmaschinen, Anhänger für Land- oder Forstwirtschaft können über das Onlineverfahren nicht zugelassen werden.
- Die Möglichkeit der Online-Wiederzulassung besteht seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts, welche mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet sind.
- Derzeit ist nur die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den*die gleiche*n Halter*in, mit dem gleichen Kennzeichen und dem gleichen Fahrzeug möglich
- Es darf kein Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel stattfinden und das bisherige Kennzeichen muss für ein Jahr als Verbleibskennzeichen reserviert worden sein und die Reservierungsfrist ist noch nicht abgelaufen.
- Die Online-Wiederzulassung kann erst für Fahrzeuge vorgenommen werden, die ab dem 01.01.2015 zugelassen worden sind. Von diesem Datum an, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I - vormals Fahrzeugschein) mit den speziell dafür erforderlichen Sicherheitscodes versehen. Der Sicherheitscode ist für die Onlinenutzung erforderlich.
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenesKartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (
www.ausweisapp.bund.de ) oder Elster-Zertifikat. - Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (
www.ausweisapp.bund.de ) oder Elster-Zertifikat. - Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster-Zertifikat).
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuer- oder Verwaltungsgebührenrückstände bestehen.
- Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenesKartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (
ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik "Fristen".
Rechtsgrundlagen
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 16 Abs. 2 Satz 2 FZV
§ 49 Abs. 1 FZV
§ 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Bei der Online-Wiederzulassung:
§ 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Informationsvideo ikfz
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Service
Neu - Online-Abruf der Status des Fahrzeugbriefes
Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert und ist daher der Fahrzeugbrief noch nicht bei Ihnen?
Sie wollen wissen, ob der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde angekommen ist?
Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Informationen direkt online abzurufen. Hierzu müssen Sie zwingend die Nummer Ihres Fahrzeugbriefs parat haben.
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
Anschrift und Erreichbarkeit
44143 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit
44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
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44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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