Zulassung mit Wechselkennzeichen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Seit dem 01.07.2012 kann ein Wechselkennzeichen für je zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Es darf aber nur an einem Fahrzeug geführt werden, nicht gleichzeitig an beiden Fahrzeugen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, dem fahrzeugbezogenen Teil, der ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen ist und dem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Kennzeichenteil.
Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen, rote oder grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen. Die Zuteilung für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist allerdings möglich.
Es sind für beide Fahrzeuge die Kraftfahrzeugsteuern zu entrichten. Vergünstigungen zur KFZ-Haftpflichtversicherung sind bei den Versicherungsunternehmen zu erfragen. Erfolgt die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person, ist zusätzlich zur Vollmacht auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer von der*m Halter*innen und Kontoinhaber*innen ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Je nach Fallart ab 16,80 € (EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder entwerteten Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (nicht bei Neufahrzeugen)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bei Fahrzeugen aus dem Ausland bzw. Neufahrzeugen
- Ggf. ausländische Fahrzeugdokumente bei Importfahrzeugen aus dem Ausland
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (nicht bei Neufahrzeugen)
- Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug angemeldet ist und nicht bei Neufahrzeugen)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass auch in Kopie)
- SEPA-Lastschriftmandat
Bei Firmen:
Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen:
Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei freiberuflicher Tätigkeit:
Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der Erziehungsberechtigten.
Zusätzlich im Falle der Vertretung:
- Schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- Amtlicher Lichtbildausweis der*des Bevollmächtigen
Fristen
Sofort
Voraussetzungen
Privatpersonen:
Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet.
Firmen:
Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweignierderlassung
Gleiche Fahrzeugklasse:
- Klasse M1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (PKW)
- Klasse L: Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge (Krafträder und Quads)
- Klasse O1: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg
- Gleiche Abmessung der Kennzeichenschilder beider Fahrzeuge
Rechtsgrundlagen
§ 10 Abs. 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ)
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Online Terminvereinbarung
Schlagwörter
Weitere Services
Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.
Wir bieten Ihnen an, Ihr Wunschkennzeichen (online) zu reservieren. Informieren Sie sich hier zu den Regeln, Gebühren und weiteren Hinweisen.
Wer eine neue Wohnung in Dortmund bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Wichtige Details zu Unterlagen & Ablauf – hier.
Sie möchten Ihr Führungszeugnis beantragen? Details zum Antrag, Fragen & Antworten, Formulare, Gebühren & weitere Informationen finden Sie hier.
Wir informieren Sie über die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen & Anhängern in Dortmund. Formulare & weitere Details finden Sie hier – mehr erfahren.
Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas gefunden? Informationen zum städtischen Fundbüro inkl. Links, Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Personalausweis – z.B. zur eID-Funktion des Personalausweises oder digitalen Lichtbildern
Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.
Führerschein in Dortmund: Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung, zur Verlängerung, Terminvereinbarung, Links, Formulare & mehr Details.
Wir informieren Sie zur Erstanmeldung Ihres fabrikneuen Fahrzeugs oder Anhängers: Hier finden Sie Formulare, Details zu Gebühren, Fristen & mehr.
Sie möchten Ihre Wohnung innerhalb Dortmunds ummelden? Alle Informationen zum Vorgang, Gebühren, Unterlagen, Fristen und Formulare finden Sie hier.
Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Sie möchten Ihren alten Führerschein in Dortmund umtauschen oder den EU-Führerschein beantragen? Informationen zum EU-Führerschein finden Sie hier.
Sie möchten Ihre Hochzeit anmelden? Wichtige Informationen zu benötigten Unterlagen, relevante Fragen & Antworten & mehr Details finden Sie hier.
Wir informieren zum Thema Reisepass: digitale Erfassung biometrischer Daten, FAQ, Formulare & mehr finden Sie hier.