Bauordnung
Kampfmittel sind Bomben, Munition und Munitionsteile (z. B. Patronen, Granaten). Auch Jahrzehnte nach Ende des 2.Weltkrieges werden fast täglich bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden.
Ein großer Teil des Dortmunder Stadtbereiches liegt in so genannten Kampfmittelverdachtsgebieten. Dem Ordnungsamt ist bekannt, wo Kriegshandlungen (Art und Ausmaß) stattgefunden haben und wo eine Kampfmittelbelastung existiert.
Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist gemäß § 1 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster) und Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln).
Einzelheiten regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 12.11.2003 (GV. NRW. S. 685). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.
Auslöser für Überprüfungen von Grundstücken sind in der Regel Bauvorhaben.
Aufgrund der Regelungen des § 13 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Bauherren/innen verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.
Nur im Rahmen eines Bauantrags für große Sonderbauten gemäß § 65 BauO NRW i. V. m. § 50 Abs. 2 BauO NRW prüft die Bauaufsicht, ob Ihr Grundstück im Bereich einer Kampfmittelverdachtsfläche liegt und beteiligt das Ordnungsamt. Für alle anderen Bauvorhaben können Sie eine Klärung über das Ordnungsamt der Stadt Dortmund herbeiführen. Vor Baubeginn muss die Kampfmittelfreiheit durch das Ordnungsamt bestätigt sein. Wenn Sie beabsichtigen, auf Ihrem Grundstück eine Baumaßnahme durchzuführen, können Sie Ihr Grundstück auch unabhängig von einer Bauantragstellung auf Kampfmittelverdacht untersuchen lassen. Dies bedeutet im Rahmen der eigentlichen Antragstellung einen erheblichen Zeitvorteil.
Der Antrag auf Luftbildauswertung ist beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund zu stellen. Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den angeführten Downloads.
Die Überprüfung der Grundstücke erfolgt zunächst durch eine Auswertung historischer Luftbilder der Alliierten durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Falls die Luftbildauswertung den Kampfmittelverdacht erhärtet, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. Dazu gehört das Entfernen von Blindgängern oder beispielsweise das Absuchen von Bauflächen und Baugruben.
Es wird empfohlen mindestens drei Monate vor Bauantragsstellung einen Antrag auf Luftbildauswertung beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund zu stellen.
Mit dem Bauantrag teilen Sie dies bitte dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit.
Gebühren
Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind für den/die Antragsteller*in gebührenfrei. Zusätzlich zu der Gebühr für den Auszug aus der DGK 5 können noch Kosten durch die Vorbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, z. B. durch das Freiräumen von Bewuchs, Pflasterung, Aufbauten, Einmessen von Geländepunkten und andere erforderliche Maßnahmen.
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
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