Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
  1. Themen
  2. Planen & Bauen
  3. Bauvorschriften & Verfahren
  4. Bauordnung
  5. Gebühren

Bauordnung

Gebühren

Hier sollen Gebühren, die aufgrund baurechtlicher Amtshandlungen entstehen können, sowohl für Bauherr*innen / Zahlungspflichtige, als auch für den*die im Auftrag handelnden Architekt*innen erläutert und damit nachvollziehbar werden.

Rechtsgrundlagen

Die Berechnung und anschließende Festsetzung der Gebühren basiert auf gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Dortmund.

Das Gebührengesetz für das Land NRW vom 23.08.1999 bildet die Grundlage für die Erhebung von Gebühren. Nach § 1 Abs. 1 Ziffer 1 des Gebührengesetzes NRW sind Gegenstand des Gebührengesetzes die Kosten, die als Gegenleistung für die besondere öffentlichrechtliche Verwaltungstätigkeit (Amtshandlung einer Behörde) des Landes, der Gemeinde, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Landes stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form von Verwaltungsgebühren erhoben werden.

Aufgrund des § 2 des Gebührengesetztes NRW erlässt die Landesregierung für die einzelnen Amtshandlungen Gebührensätze, die in Gebührenordnungen bestimmt sind.

Die Kodifizierung der Gebührentatbestände und deren Gebührensätze erfolgt in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW.

Download

Sie können die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) als pdf-Dokument herunterladen.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW), 332 KB, PDF

In einigen Tarifstellen der Gebührenordnung schreibt der Gesetzgeber dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vor, Gebühren zu erheben, die sich innerhalb des jeweiligen Gebührenrahmens bewegen. Um die Gebührenrahmen unter Beachtung des § 9 Abs. 1 bis 3 des Gebührengesetzes NRW und des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber allen Zahlungspflichtigen gerecht anwenden zu können, wurden, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebührentatbestände interne Regelungen geschaffen. Leider lässt es die Vielfalt der in diesen Regelungen festgelegten Kriterien und Faktoren nicht zu, alle Gebührenfestsetzungen beispielhaft darzustellen.

Stadt Dortmund - Bauordnungsamt - Bereich Gebühren

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Burgwall 14 , Zimmer 212 bis 216; Zimmer 204a und Zimmer 206
44122 Dortmund
Telefonische Auskünfte
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen
Persönliche Vorsprachen (nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag
    bis

Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.

Mehr zum Thema

Satzungen

Informationen zu Satzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Bauglossar

Informationen zum Bauglossar des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Infoblätter

Hier finden Sie eine Übersicht der Infoblätter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund. Jetzt als PDF downloaden!

Kontakt

Kontaktinformationen des Bereiches Bauordnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund

Bauantrag digital/analog

Informationen vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur Einreichung eines vollständigen Bauantrages in Dortmund

Baulasten

Baulasten: Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer in Dortmund. Informationen zu rechtlichen Auswirkungen und Anforderungen.

Themen

Themen aus dem Bereich "Bauordnung"

Services

Services des Bereichs Bauordnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund

Antragsformulare und Bescheinigungen

Antragsformulare und Bescheinigungen aus dem Bauportal

Gebühren

Informationen zur Gebührenordnung des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Kampfmittel

Informationen zum Thema "Kampfmittel" des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Veröffentlichungen

Informationen zu Veröffentlichungen des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.