Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
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Bauordnung

Bauantrag digital/analog

Sie wollen in Dortmund bauen oder ein bereits bestehendes Gebäude erweitern, umbauen, anders nutzen oder beseitigen?

Im Folgenden haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei der Einreichung eines vollständigen Bauantrages helfen sollen.

Die Stadt Dortmund bietet Ihnen die Möglichkeit den Bauantrag sowohl digital als auch klassisch in Papierform einzureichen.

Digitale Anträge werden in Dortmund nur über das Bauportal.NRW entgegengenommen.
Eine Einreichung per Mail wird in Dortmund nicht angeboten. Zurzeit ist keine zufriedenstellende Verschlüsselung möglich und unverschlüsselte Mails können auf allen Internetstrecken unbefugt mitgelesen/verändert werden.

Nachfolgend haben wir für Sie u.a. Informationen zum Thema "Digitaler Bauantrag" zusammengestellt. Einen ersten Überblick können Sie sich auch im folgendem Erklärvideo verschaffen.

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.

Digitaler Bauantrag

Digitaler Antrag über Bauportal.NRW

Der digitale Bauantrag wird über das Bauportal.NRW eingereicht und auch im weiteren Verfahrensablauf digital von uns bearbeitet.

Sie erhalten alle Schriftstücke über unser Bauportal Dortmund in digitaler Form.
Hier können Sie auch den aktuellen Sach- und Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages einsehen.

Lediglich die Eingangsbestätigung erhalten Sie von uns auf postalischem Wege, da hierin die Logindaten für unser Bauportal Dortmund enthalten sind. Diese dürfen wir aufgrund von datenschutzrechtlichen Aspekten nicht per Mail versenden.

Sollten Sie die Eingangsbestätigung nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem Absenden Ihres Antrages erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne können Sie hierfür unser Kontaktformular nutzen.

Sollten wir im Laufe des Verfahrens weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, können diese über das Bauportal Dortmund eingereicht werden.

Leider stehen noch nicht alle Baugenehmigungsverfahren für die digitale Antragstellung zur Verfügung. Das Land NRW baut den Service jedoch stetig aus.

Falls für Ihr Vorhaben Baulasten erforderlich sind, müssen Sie diese parallel in Papierform beantragen. Bitte geben Sie uns ggf. einen Hinweis auf den bereits digital eingereichten Antrag, damit wir diesen zuordnen können.

Was benötige ich für die Nutzung des Bauportal.NRW?

Als Privatperson benötigen Sie derzeit noch ein Nutzerkonto Bund (BundId). Für die Antragstellung im Baugenehmigungsverfahren reicht die Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort. Eine Anmeldung mittels Personalausweises ist optional und nicht zwingend erforderlich.

Für Unternehmen steht das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Nutzerkonto Bund: BundID
Mein Unternehmenskonto: Das Unternehmenskonto

Was muss ich bei der digitalen Antragstellung unbedingt beachten?

Bevollmächtigte

Sollten Sie eine*n Architekten*in bzw. Entwurfsverfasser*in mit der Antragstellung beauftragt haben, denken Sie bitte daran die Vollmacht zur Durchführung von Verwaltungsverfahren über das Bauportal.NRW bei der digitalen Antragstellung mit einzureichen. Bitte benutzen Sie hierfür den vorgegebenen Vordruck zur Vollmacht.

Voraussetzungen Bauvorlagen

Für Bauvorlagen gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese müssen unbedingt eingehalten werden, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können.

Einige Informationen hierzu können Sie unserem Infoblatt Digitale Bauvorlagen, 324 KB, PDF entnehmen.

Weitere Informationen können Sie auch dem Infoblatt Bauportal.NRW entnehmen.

Hier finden Sie den Vordruck zur Vollmacht sowie das Infoblatt Bauportal.NRW.

Nutzungsbedingungen Bauportal.NRW

Für die Nutzung des Bauportal.NRW gelten bestimmte Bedingungen. Diese Nutzungsbedingungen können Sie ebenfalls im Bauportal.NRW einsehen.

Was passiert nach dem Absenden meines digitalen Bauantrages?

Nachdem Sie Ihren Antrag über das Bauportal.NRW abgesendet haben, wird dieser an uns weitergeleitet. In der Regel dauert die Übertragung einen Tag.
Anschließend erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung samt den Zugangsdaten zum Bauportal Dortmund.

Sollten wir bei der Vollständigkeitsprüfung feststellen, dass für die Bearbeitung weitere Unterlagen notwendig sind, erhalten Sie von uns ein Nachforderungsschreiben. Dies wird Ihnen digital über das Bauportal Dortmund zur Verfügung gestellt.
Sofern neue Dokumente von der Bauaufsicht in das Bauportal Dortmund eingestellt werden, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung von uns.
Nachgeforderte Unterlagen können Sie über das Bauportal Dortmund hochladen. Es ist kein zusätzliches Einreichen von Papierexemplaren notwendig.

Werden meine Bescheide weiterhin gesiegelt?

Digitale Bescheide werden von uns elektronisch signiert. Die qualifizierte elektronische Signatur ist dem herkömmlichen Stempel-Siegel gleichgestellt. Zudem bietet die qualifizierte elektronische Signatur einen hohen Manipulationsschutz.
Ihr digital zur Verfügung gestellter Bescheid ist somit rechtswirksam.

Hinweis Fehlermeldungen

Nach dem Öffnen des elektronischen Bescheides im Acrobat Reader kann es vorkommen, dass Probleme mit den Unterschriften auftreten. Die Ursache dafür ist, dass die Identität des Dokuments im Acrobat Reader noch nicht als vertrauenswürdig eingestuft worden ist. Um dies zu ändern, klicken Sie links auf Unterschriften und dann im Fenster unter Unterschriftsinformationen auf Zertifikatdetails. Unter dem Reiter Vertrauenswürdigkeit klicken Sie auf den Button "Den vertrauenswürdigen Identitäten hinzufügen".
Die Rechtswirksamkeit der Signatur wird durch die Fehlermeldung nicht beeinflusst. Sie ist weiterhin uneingeschränkt gültig.

Ansprechpartner*in bei technischen Problemen

Sollten technische Probleme bei der digitalen Antragstellung über das Bauportal.NRW auftreten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite des Bauportal.NRW.

Sollten technische Probleme mit dem Bauportal Dortmund auftreten, können Sie uns gerne unter bauportal-dortmund@stadtdo.de oder der 0231/50-10415 kontaktieren.

Fachliche Fragen bitten wir immer direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung zu klären. Hier können Sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen.

Fallen Gebühren für meinen digitalen Bauantrag an?

Die Gebühren des digitalen Antrages unterscheiden sich nicht zu den Anträgen in Papierform. Informationen zu den Gebührensätzen finden Sie hier.

Analoger Bauantrag

Reichen Sie bitte das Antragsformular nebst erforderlichen Bauvorlagen beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ein.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Information des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens.

Informationen/Digitale Antragsassistenten/Analoge Antragsvordrucke zu Baugenehmigungsverfahren

Im Folgendem haben wir Ihnen alle Baugenehmigungsverfahren aufgelistet und mit bereits vorhandenen Online Services samt Antragsvordrucke bzw. digitalen Antragsassistenten des Bauportal.NRW verlinkt, sofern diese schon vorhanden sind. Ansonsten finden Sie hier lediglich eine Verlinkung zu den jeweiligen Antragsvordrucken.

Wir bauen unseren digitalen Service stetig aus, so dass Sie hier zukünftig weitere Online Services (detaillierte Informationen zu den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren) finden werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018

Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Große Sonderbauten)

Verfahren zur Beantragung von Werbeanlagen

Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018

Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW 2018

Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung für verfahrensfreie Bauvorhaben

Anzeige der befristeten Nutzungsänderung

Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach §§ 7 und 32 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15.03.1951

Antrag zur Eintragung einer Baulast

Hinweis: Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie nur beim Vermessungs- und Katasteramt. Sie können hierzu den Online Service Auszug aus dem Baulastenverzeichnis nutzen.

Antrag auf Löschung einer Baulast

Hinweis: Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie nur beim Vermessungs- und Katasteramt. Sie können hierzu den Online Service Auszug aus dem Baulastenverzeichnis nutzen.

Antrag auf Eintragung einer Vereinigungsbaulast

Hinweis: Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie nur beim Vermessungs- und Katasteramt. Sie können hierzu den Online Service Auszug aus dem Baulastenverzeichnis nutzen.

Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung/ Ausstellung eines Negativzeugnisses

Weitere Informationen

Die Bauauskunft steht allen Bauherr*innen sowie Bevollmächtigten zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Online-Service Bauportal Dortmund.

Eine Auflistung mit den Fachbegriffen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechtes finden Sie im Bauglossar.

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bauaufsicht

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Burgwall 14
44135 Dortmund
Nur nach Terminvereinbarung
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Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.

Mehr zum Thema

Infoblätter

Hier finden Sie eine Übersicht der Infoblätter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund. Jetzt als PDF downloaden!

Bauglossar

Informationen zum Bauglossar des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Satzungen

Informationen zu Satzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Themen

Themen aus dem Bereich "Bauordnung"

Antragsformulare und Bescheinigungen

Antragsformulare und Bescheinigungen aus dem Bauportal

Gebühren

Informationen zur Gebührenordnung des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Kontakt

Kontaktinformationen des Bereiches Bauordnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund

Bauantrag digital/analog

Informationen vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur Einreichung eines vollständigen Bauantrages in Dortmund

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Baulasten: Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer in Dortmund. Informationen zu rechtlichen Auswirkungen und Anforderungen.

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Informationen zu Veröffentlichungen des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.