Stadtentwicklung
Öffentliche Plätze und Räume tragen maßgeblich zur Identität einer Stadt bei, sind Ausdruck ihrer Urbanität und schaffen Aufenthaltsqualitäten. Nach einem vorgeschalteten Bürgerdialog im Juli 2019, hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund Ende 2021 das Stadtplanungs- und Architekturbüro farwick+grote aus Ahaus/Dortmund mit der Erstellung des "Masterplan Plätze" beauftragt.
Bereits seit 1999 verfügt die Stadt Dortmund mit dem "Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept" über ein wichtiges Instrument für die Prüfung und Bewertung von Ansiedlungen, Verlagerungen und Erweiterungen von Einzelhandelsvorhaben sowie ihrebauleitplanerische Umsetzung. Mit dem Masterplan Einzelhandel 2004 wurde dieses Konzept weiter konkretisiert, 2013 erfolgte die erste Fortschreibung des Masterplans. Der aktuelle "Masterplan Einzelhandel 2021" wurde vom Rat der Stadt Dortmund am 15.06.2023 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen und bildet damit die strategische Arbeitsgrundlage für die Einzelhandelssteuerung.
Die wesentlichen Ziele des Masterplans Einzelhandel sind die Stärkung des Oberzentrums Dortmund, die Erhaltung und Entwicklung der City und der Nebenzentren sowie die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung. Das Instrument hat sich vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel in den letzten Jahren vielfach bewährt und bietet einen transparenten und für alle Beteiligten verlässlichen Rahmen zur Prüfung und Bewertung von Einzelhandelsvorhaben.
Seit der Novellierung der Verordnung über Spielgeräte und andere Gewinnmöglichkeiten (Spielverordnung) im Jahr 2006 ist die Zahl der Spielgeräte auch in Dortmund spürbar angestiegen.
Mit der verstärkten Präsenz von Spielhallen, Wettbüros und Internetcafés gehen in ihrem direkten Umfeld und im öffentlichen Raum städtebaulich unerwünschte Begleiterscheinungen einher. Um negative Auswirkungen einschränken und die Ansiedlung neuer Vergnügungsstätten besser steuern zu können, wurde mit dem Masterplan Vergnügungsstätten ein strategisches Handlungskonzept erarbeitet. Darin wurden für das gesamte Stadtgebiet einheitliche Steuerungsrichtlinien aufgestellt, die durch die Umsetzung in der verbindlichen Bauleitplanung Rechtskraft erhalten.
Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich.
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