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Stadtkasse und Steueramt

Gewerbesteuer

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet.

Gewerbesteuerhebesatzsatzung, 30 KB, PDF

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt

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