Gewerbesteuer
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet.
Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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