Nachfolgend werden die wesentlichen Informationen, Zahlungstermine und Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen dargestellt.
Mit der Erteilung eines Lastschriftmandats können wir Ihre fälligen Beträge (z.B. für Kindertagesstätte, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer) rechtzeitig und über den richtigen Betrag abbuchen. Die Anpassung von Daueraufträgen entfällt für Sie. Außerdem vermeiden Sie dadurch unnötige Mahnungen.
Bitte beachten Sie, dass ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat immer nur für ein Kassenzeichen gilt. Wünschen Sie den Lastschrifteinzug für ein neues Kassenzeichen, so müssen Sie hierfür auch ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Bankverbindung
Einzahlungen Stadtverwaltung Dortmund
IBAN: DE65440501990001124447
BIC: DORTDE33XXX
Die Gläubiger-ID der Stadtverwaltung Dortmund lautet:
DE9620000000000569
Kassenautomat
Der Zahlungsverkehr mit der Stadt Dortmund soll grundsätzlich unbar erfolgen. Forderungen, die über die Stadtkasse Dortmund zu begleichen sind, können auch gebührenfrei bar oder per EC-Cash eingezahlt werden (z.B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuerzahlungen oder Beiträge für Kindertagesstätten). In Einzelfällen können Barauszahlungen vorgenommen oder zuviel gezahlte Beträge bar ausgezahlt werden. Der Kassenautomat befindet sich in der Berswordthalle.
Informationen über Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund
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