Stadtkasse und Steueramt
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Vollstreckung

Diese Abteilung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Dortmund nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung aller öffentlich -rechtlicher und teilweise privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Dortmund sowie anderer auswärtiger Gläubiger im Wege der Amts - bzw. Vollstreckungshilfe.

Antrag auf Zahlungserleichterung für in Vollstreckung befindliche Forderungen, 2 MB, PDF

Vollstreckung von Geldforderungen

Die Beitreibung von Geldforderungen umfasst die Vollstreckung in das bewegliche und das unbewegliche Vermögen.

Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen umfassen u.a.:

Forderungspfändungen (z.B. Lohn-, Konto- und Mietpfändungen)

  • die Abnahme der Vermögensauskunft
  • Pfändung von Gegenständen einschließlich Kraftfahrzeuge. Gepfändete Sachen werden im Rahmen von Auktionsveranstaltungen oder im Internet unter www.zoll-auktion.de versteigert.
  • Beitreibung von Forderungen anderer Behörden (z.B. andere Städte, auch aus dem Ausland) und Gläubiger (z.B. IHK) im Rahmen des Amtshilfeersuchens.

Vollstreckungsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen umfassen u.a:

  • Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Immobilien
  • Zwangssicherungshypotheken

Neben den dargestellten Vollstreckungsaufgaben werden von der Vollstreckungs-abteilung noch bestehende Forderungen in Firmen - und Verbraucherinsolvenz-Verfahren geltend gemacht.

Antrag auf Gewährung von Vollstreckungsschutz

Sollte der / die zuständige Sachbearbeiter*in Ihrem "Antrag auf Gewährung von Vollstreckungsschutz" schriftlich zustimmen, so können Sie Vollstreckungsforderungen in monatlichen Teilbeträgen innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Monaten begleichen. Für Buß- und Zwangsgeldforderungen ist eine solche Gewährung nicht möglich.

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt

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