1. Themen
  2. Steuern und Abgaben
  3. Vernügungssteuer
Stadtkasse und Steueramt zur Fachbereichsstartseite

Vergnügungssteuern

Allgemeine Vergnügungssteuer

Der Besteuerung unterliegen folgende Veranstaltungen:

  • Striptease, Peepshows und Tabledances und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
  • Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • Sex- und Erotikmessen

Steuererklärung Vergnügungssteuer Einzelveranstaltung, 365 KB, PDF

Steuererklärung Vergnügungssteuer pro Monat, 568 KB, PDF

Die entsprechende Satzung finden Sie im Themenbereich Links & Downloads

Tanzveranstaltungen einschließlich Veranstaltungen, die Tanz ermöglichen, werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr besteuert.

Apparatesteuer

Besteuert wird die Benutzung von Spiel, Musik, Geschicklichkeits- Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und an sonstigen Orten (z.B. Gastwirtschaften, Vereins- Kantinen- oder ähnlichen Räumen).

Die entsprechende Satzung finden Sie im Themenbereich Links & Downloads

Steuererklärung Apparate, 298 KB, PDF

An- und Abmeldung Geldspielgeräte, 68 KB, PDF

An- und Abmeldung Unterhaltungsspielgeräte und PC, 76 KB, PDF

Sexsteuer

Für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen werden Steuern erhoben.

Die entsprechende Satzung finden Sie im Themenbereich Links & Downloads

Wettbürosteuer

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20.09.2022 (BVerwG 9 C 2.22) geurteilt, dass die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist. Die vom Rat der Stadt Dortmund erlassene Satzung zur Änderung der Wettbürosteuersatzung für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) vom 14.12.2017 ist somit nichtig. Anmeldungen und Abmeldungen von Wettbüros sind gegenüber dem Steueramt nicht mehr anzuzeigen.

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund

Für persönliche Vorsprachen ist der Fachbereich Stadtkasse und Steueramt ausschließlich im Rahmen von Terminvereinbarungen und während der allgemeinen Öffnungszeiten erreichbar. Bitte benutzen Sie hierfür unseren Service für Terminvereinbarungen.

Geschäftszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Mehr zum Thema

Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben in Dortmund: Hier finden Sie Informationen zu Abwasser, Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Grundsteuer.

Finanzbuchhaltung

Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Zahlungsbescheinigungen über Kinderbetreuungskosten? Jetzt bei Stadtkasse & Steueramt melden.

Zahlungsverkehr

Bequemer Zahlungsverkehr für Bürger*innen und Unternehmen in Dortmund. Erfahren Sie hier mehr über SEPA-Lastschrift und Zahlung.

Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Aktualisierung der Grundsteuerberechnungen gefordert. Informationen finden Sie hier.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer: Wann und wie wird sie erhoben? Hier erfahren, wer die Gemeindesteuer zahlen muss und PDF zum Thema downloaden.

Vollstreckung

Vollstreckung von Geldforderungen, Vollstreckungsschutz und Co. – Erfahren Sie mehr über die Vollstreckungsbehörde für Geldforderungen.

Vergnügungssteuern

Wettbüros, Apparate, Prostitution und mehr: Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Vergnügungssteuern und PDFs zum Download.

Erschließungs- und Straßenbaubeiträge

Informationen über Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund