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Stadtkasse und Steueramt

Grundbesitzabgaben

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FAQ Grundsteuergebührenbescheid

Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren sowie die Grundsteuer. Nähere Informationen zu den einzelnen Abgaben erhalten Sie hier.

Sollten Sie die gewünschte Information nicht finden, stehen wir gern persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung. Sehen Sie hierzu doch mal im Telefonverzeichnis vorbei.

In Fragen, die die Zahlungsabwicklung betreffen (z.B. Stand der offenen Forderungen, Verwendung etwaiger Guthaben, Verbuchung von Einzahlungen) wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse – Finanzbuchhaltung. Informationen zum Lastschriftverfahren finden Sie unter Zahlungsverkehr.

FAQ zum Jahresbescheid

Im Folgenden finden Sie einen allgemeinen FAQ zum Jahresbescheid. Informationen zur neuen Grundsteuerreform finden Sie auf dortmund.de/grundsteuer.

Mein Bescheid ist nicht aktuell – es gab Veränderungen über den Jahreswechsel

Die im Januar versandten Bescheide zur Jahresveranlagung werden bereits im November 2024 vorbereitet und sind auf diesem Stand. Das Steueramt darf ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr vorgeben. Eigentumswechsel, neue Restmüllbehälter oder andere Veränderungen, die sich über den Jahreswechsel ergeben haben und dem Steueramt mitgeteilt wurden, sind daher nicht berücksichtigt. Ende Januar / Anfang Februar wird eine erste Berichtigungsbuchung vorgenommen, und Sie erhalten im Anschluss einen korrigierten Bescheid.

Ich habe mein Haus/Wohnung verkauft (Eigentumswechsel) – was nun?

Wenn Sie einen Eigentumswechsel über den Jahreswechsel dem Steueramt bereits mitgeteilt haben, erhalten Sie unmittelbar nach dem Versand der Jahresbescheide einen Korrekturbescheid. Wenn Sie noch keine Mitteilung gemacht haben, nutzen Sie bitte dieses Formular , 255 KB, PDF und übersenden uns die Mitteilung an die angegebene Adresse. Wir veranlassen alles Weitere und Sie erhalten einen Korrekturbescheid.

Allgemeine Informationen hierzu:

Wer ein Grundstück oder eine Wohnung veräußert, muss dies dem Steueramt schriftlich mitteilen. Dazu gehören Name(n) des/der neuen Eigentümer*s, Datum des wirtschaftlichen Überganges und Unterschriften der alten und neuen Eigentümer.

In der Regel erfolgt die Umschreibung auf die neuen Eigentümer zum Ersten des Monats, der dem wirtschaftlichen Übergang folgt.

Beispiel: Wirtschaftlicher Übergang am 04.05.2024 - Umschreibung der Gebühren und Grundsteuer ab 06/2024.

Das Beispiel setzt allerdings die privatrechtliche Einigung zwischen alten und neuen Eigentümern voraus und wird vom Steueramt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt.

Kommt diese Einigung nicht zustande, so erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer auf den 01.01. des dem wirtschaftlichen Übergang folgenden Jahres. Die Gebühren werden wie zuvor dargestellt umgeschrieben.

Beispiel hierzu: Wirtschaftlicher Übergang am 04.05.2024 - Umschreibung ab 01/2025

SEPA Mandat (Lastschrift) / Fälligkeiten:

Die Angaben zum erteilten SEPA-Lastschriftmandat sind den anhängenden Seiten des Grundsteuer- und Gebührenbescheides zu entnehmen. Wurde zwischenzeitlich eine neue Bankverbindung mitgeteilt, liegt diese in der Regel schon bei der Stadtkasse vor. Sollte das nicht der Fall sein, finden Sie hier ein entsprechendes Formular, 284 KB, PDF .

Wann werden die Grundbesitzabgaben fällig?

Wann welche Beträge zu zahlen sind, steht im Grundsteuer- und Gebührenbescheid. Die Spalte "Summe der Fälligkeiten" gibt eine Übersicht.

Die Steuer und die Benutzungsgebühren sind zu je 1/4 des Betrages bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.

Bescheidabschriften

Sollten Sie eine Bescheidabschrift benötigen, können Sie diese mit unserem Online-Formular bestellen.

Abwassergebühren

Abwassergebühren werden erhoben für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen und setzen sich zusammen aus Niederschlags- und Schmutzwassergebühren. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist die Abwassergebührensatzung.

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre abzugsfähige Wassermenge, z.B. für die Gartenbewässerung, anerkennen zu lassen.

Haben Sie weitergehende Fragen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Straßenreinigung

Die Stadt erhebt Gebühren für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des erschlossenen Grundstücks.

Maßstab für die Benutzungsgebühren sind die Seiten eines Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlängen nach Berechnungsmetern), und die nach Straßenart, Umfang und Häufigkeit der Reinigung bestimmte Reinigungsklasse.
Als Frontlängen sind die Seiten zu berücksichtigen, die mit der Straßengrenze gleich verlaufen (angrenzende Front) und die ihr zugewandt sind (zugewandte Fronten).

Haben Sie weitergehende Fragen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Abfallentsorgung

Als Eigentümer eines Grundstückes im Dortmunder Stadtgebiet unterliegen Sie in Bezug auf die Abfallentsorgung dem Anschluss- und Benutzungszwang. Dies bedeutet, dass Sie anfallende Abfälle der städtischen Abfallentsorgung überlassen müssen. Dies betrifft auch kompostierbare Abfälle, für die die sog. Biobehälter zur Verfügung gestellt werden, soweit Sie nicht nachweislich Eigenkompostierung betreiben.

Haben Sie weitergehende Fragen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Grundsteuer

Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einerseits (Grundsteuer A) sowie alle sonstigen Grundstücke andererseits (Grundsteuer B), unabhängig davon, ob diese bebaut sind oder nicht.

In Ausnahmefällen können auch aufstehende Gebäude unabhängig vom Grund und Boden eigenständig grundsteuerpflichtig sein. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuern sind das Grundsteuergesetz (GrStG) sowie die Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.

Über dieses Formular , 255 KB, PDF haben Sie die Möglichkeit einen Besitzwechsel anzuzeigen.

Haben Sie weitergehende Fragen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt

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44135 Dortmund
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