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Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren sowie die Grundsteuer. Nähere Informationen zu den einzelnen Abgaben erhalten Sie hier.
Sollten Sie die gewünschte Information nicht finden, stehen wir gern persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung. Sehen Sie hierzu doch mal im Telefonverzeichnis vorbei.
In Fragen, die die Zahlungsabwicklung betreffen (z.B. Stand der offenen Forderungen, Verwendung etwaiger Guthaben, Verbuchung von Einzahlungen) wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse – Finanzbuchhaltung. Informationen zum Lastschriftverfahren finden Sie unter Zahlungsverkehr.
Abwassergebühren werden erhoben für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen und setzen sich zusammen aus Niederschlags- und Schmutzwassergebühren. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist die Abwassergebührensatzung.
Weitergehende Informationen können Sie unserer
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Die Stadt erhebt Gebühren für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des erschlossenen Grundstücks.
Maßstab für die Benutzungsgebühren sind die Seiten eines Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlängen nach Berechnungsmetern), und die nach Straßenart, Umfang und Häufigkeit der Reinigung bestimmte Reinigungsklasse.
Als Frontlängen sind die Seiten zu berücksichtigen, die mit der Straßengrenze gleich verlaufen (angrenzende Front) und die ihr zugewandt sind (zugewandte Fronten).
Weitergehende Informationen können Sie unserer Informationsbroschüre entnehmen. (Link auf ein PDF-Dokument).
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Als Eigentümer eines Grundstückes im Dortmunder Stadtgebiet unterliegen Sie in Bezug auf die Abfallentsorgung dem Anschluss- und Benutzungszwang. Dies bedeutet, dass Sie anfallende Abfälle der städtischen Abfallentsorgung überlassen müssen. Dies betrifft auch kompostierbare Abfälle, für die die sog. Biobehälter zur Verfügung gestellt werden, soweit Sie nicht nachweislich Eigenkompostierung betreiben.
Weitergehende Informationen können Sie unserer Informationsbroschüre entnehmen.
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Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einerseits (Grundsteuer A) sowie alle sonstigen Grundstücke andererseits (Grundsteuer B), unabhängig davon, ob diese bebaut sind oder nicht.
In Ausnahmefällen können auch aufstehende Gebäude unabhängig vom Grund und Boden eigenständig grundsteuerpflichtig sein. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuern sind das Grundsteuergesetz (GrStG) sowie die Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung. Weitergehende Informationen können Sie unserer Informationsbroschüre entnehmen. (Link auf ein PDF-Dokument)
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Informationen über Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund
Bescheinigung in Steuersachen, Forderungsaufstellung und mehr. Entdecken Sie die Services von Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund.
Von Steuern, über Grundbesitzabgaben, bis hin zu Vollstreckung: Das sind die Themen von Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund.
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Wettbüros, Apparate, Prostitution und mehr: Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Vergnügungssteuern und PDFs zum Download.
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Grundbesitzabgaben in Dortmund: Hier finden Sie Informationen zu Abwasser, Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Grundsteuer.
Vollstreckung von Geldforderungen, Vollstreckungsschutz und Co. – Erfahren Sie mehr über die Vollstreckungsbehörde für Geldforderungen.
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