Fischerei
Erstbeantragung eines Fischereischeines
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beantragen, wenn sie eine entsprechende Fischerprüfung abgelegt haben.
Jugendliche können ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auch ohne eine abgelegte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Beantragung unter der Telefonnummer
Notwendige Unterlagen:
Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis
- ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
- Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
Jugendfischereischein
- ausgefüllter Antrag mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten
- Lichtbild
- Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Folgende Gebühren werden für die Erstausstellung erhoben:
- Jahresfischereischein 16,00 Euro
- Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
- Jugendfischereischein 8,00 Euro
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Erstausstellung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.
Verwaltungsgebühren:
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
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Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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