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Fischerei

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber*in eines gültigen Fischereischeins sein und dafür eine Fischerprüfung abgelegt haben. Wo Sie mehr Informationen zur Fischerprüfung und zur Beantragung Ihres Fischereischeins erhalten oder was gilt, wenn Sie einfach nur in Dortmund zu Besuch sind und angeln möchten, erfahren Sie im Folgenden. Außerdem finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen zu den neuen Verfahren rund um den Fischereischein sowie den zuständigen Ansprechpartner*innen.

Informationen rund um die Fischerei in Dortmund

Bild: Adobe Stock / New Africa
Ein Mann und ein Junge angeln gemeinsam an einem See. Der Mann hält eine Angel mit einem gefangenen Fisch, während der Junge freudig zuschaut. Beide sitzen auf einem Steg vor grüner Naturkulisse.
Bild: Adobe Stock / New Africa

Fischerprüfung

In Nordrhein-Westfalen ist das Angeln an Flüssen, Talsperren sowie zahlreichen Kanälen und Seen weit verbreitet. Die Fischerprüfung kann ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei der Unteren Fischereibehörde abgelegt werden.

Mehr zur Fischerprüfung erfahren

Neuer Fischereinschein in NRW

Mit der Modernisierung des Fischereirechts seit dem 1. Juli 2026 sind umfangreiche Änderungen in Kraft getreten: Fischereischeine, Fischereischeine für Personen aus dem Ausland sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe werden nun als digitale Dokumente geführt. Ihren Fischereischein erhalten Sie künftig auf Lebenszeit im Scheckkartenformat. Die Fischereiabgabe erfolgt getrennt für entweder ein oder fünf Kalenderjahre.

Die Beantragung selbst sowie die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt weiterhin in einem persönlichen Termin über die Untere Fischereibehörde des Umweltamtes. Eine digitale Beantragung per E-Mail oder Ähnliches ist nicht möglich. Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich. Der bisherige Jugendfischereischein ist abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. Der Fischereischein kann aber bereits ab dem 12. Lebensjahr nach bestandener Fischerprüfung erworben werden.

Wenn Sie angeln gehen, ist ab sofort zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Mehr zur Beantragung eines Fischereischeins erfahren

Als Gast in Dortmund angeln

Sie sind Gast in Dortmund und möchten nur an einem Tag hier angeln gehen? In Nordrhein-Westfalen benötigen Sie zum legalen Angeln – selbst für nur einen einzigen Tag – grundsätzlich einen amtlichen Fischereischein. Ein spontanes Angeln ohne jegliche Vorkenntnisse oder fischereirechtliche Erlaubnisse ist nicht gestattet.

Fischereischein zur Nutzung von Personen aus dem Ausland

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Fischereischein für Personen aus dem Ausland (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

Fischereischein mit Begleitung (früher Sonderfischereischein)

Ein solcher Fischereischein kann Personen erteilt werden, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Die Beantragung kann nur unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens oder beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW) erfolgen.

Neuer Fischereinschein in NRW - Was ändert sich kurz und kompakt

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für ein oder fünf Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital auf dem Smartphone oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.
  • Der bisherige Jugendfischereischein ist abgeschafft.
  • Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW).

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Personen
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Herr Heinrichsen Ansprechpartner

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