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Fischerei

Verlängerung eines Fischereischeins

Für die Verlängerung eines Jahres-, Fünfjahres- oder Jugendfischereischeins werden bestimmte Unterlagen benötigt.

Notwenige Unterlagen:

  • den letzten Fischerei- oder Jugendfischereischein
  • ggf. ein neues Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Ausstellung erfolgt sofort bei Antragstellung. Zugezogene Bürger müssen zusätzlich das Formular wie unter Erstbeantragung beschrieben ausfüllen und einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung beifügen.

In anderen Bundesländern nach den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland hatte. In diesen Fällen wird zusätzlich ein neues Lichtbild benötigt.

Folgende Gebühren werden für die Verlängerung erhoben:

  • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Verlängerung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühren:

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.

Downloads

Hinweis:

Abweichend von den Vorjahren, können Fischereischeine mit Beginn der Gültigkeit am 1. Januar des Folgejahres erst im Dezember des laufenden Jahres ausgestellt werden.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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