Vogelgrippe
Aufgrund des aktuell verbreiteten Vogelgrippeerregers H5N1 können auch in Dortmund verendete Tiere gefunden werden. Für Menschen besteht dabei keine Infektionsgefahr, dennoch sollten sowohl Bürger*innen als auch Geflügelhalter*innen einige einfache Vorsichtsmaßnahmen beachten.
Das sollten Sie wissen
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Der Erreger H5N1 gilt als für Menschen sehr wenig gefährlich. Eine Ansteckung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei längerem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel in
So gehen Bürger*innen richtig vor:
- Tote Vögel sollten möglichst nicht direkt berührt werden.
- Den Tierkörper – zum Beispiel mit einer Plastiktüte – aufnehmen, in einen verschlossenen Beutel geben und über die Restmülltonne entsorgen.
- Dabei nicht essen, trinken oder rauchen.
- Anschließend die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen.
- Schutzkleidung oder Atemschutzmasken sind nicht erforderlich.
- Verendete Wildvögel können der Stadt Dortmund unter der zentralen Rufnummer
0231 50-0 gemeldet werden.
In Beständen unter 100 Tieren: Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Tiere sterben, ist sofort das Veterinäramt zu informieren. In Beständen ab 100 Tieren: Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent der Tiere sterben, gilt ebenfalls eine Meldepflicht. Das Veterinäramt veranlasst in diesen Fällen die erforderlichen Untersuchungen.
Das gilt für Geflügelhalter*innen:
Es gilt der Appell an alle Geflügelhalter*innen: Hygienemaßnahmen einhalten und bei Geflügelhaltung im Freien die Haltung in geschlossenen Ställen vorbereiten.
In allen Geflügelhaltungen sollten grundsätzlich folgende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein:
- Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben (Tränke, Fütterung).
- Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden.
- Besucherkontakt, insbesondere durch Jäger*innen, die Federwild jagen, ist zu vermeiden.
- Betriebsfremde haben Einmal-Schutzkleidung zu tragen.
- Die Anwendung von Desinfektionsmatten am Stalleingang wird ebenso dringend empfohlen.
Als wirksamstes Werkzeug zur Vermeidung des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände wird die Stallhaltung in geschlossenen Stallungen angesehen. Wer Geflügel im Freien hält, muss für den Fall behördlich angeordneter Stallpflichten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorsehen. Hierbei ist zu beachten, dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln, auch über Kot, weitestgehend zu verhindern ist, Volieren sind nach oben dicht abzudecken.
Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe), sind erforderlichenfalls mobile Volieren an den Stallbereich anzubauen. Volieren oder Wintergärten bzw. Kaltscharräume müssen so eingerichtet werden, dass kein Wildvogelkot von oben hineinfallen kann und auch keine Wildvögel eindringen können.
Bei erhöhten Tierverlusten oder Einbruch der Legeleistung sind sofort die betreuende Tierarztpraxis und das
Weitere Informationen
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