Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten. Zudem muss die Wohnung, die Sie beziehen möchten, für Ihren Haushalt angemessen groß sein.
Zu den Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren ständigen Wohnort haben oder gründen möchten. Der ständige Wohnort muss Ihr Lebensmittelpunkt sein. Wenn Sie weder die deutsche, noch die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union besitzen, muss Ihre Aufenthaltserlaubnis noch ein Jahr gültig sein.
Weiterhin müssen Sie die Einkommensgrenze einhalten.
Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Außerdem gibt es Frei- und Abzugsbeträge, zum Beispiel für schwerbehinderte bzw. pflegebedürftige Personen.
Nach Berücksichtigung der Abzugsbeträge darf das anrechenbare Einkommen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
• Haushalt mit einer Person 20.420 Euro
• Haushalt mit zwei Personen 24.600 Euro
• jede weitere Person + 5660 Euro
• für jedes zum Haushalt gehörende Kind mit Kindergeldanspruch + 740 Euro
Für eine unverbindliche Vorabprüfung können Sie den
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein für die Wohnungssuche in Dortmund benötigen, reichen Sie bitte den Wohnungssuchantrag (Vordruck) ein. Damit nehmen wir Sie in die Wohnungssuchendendatei auf und können Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Sollten Sie einen Wohnberechtigungsschein für die Wohnungssuche in NRW benötigen, reichen Sie bitte einen formlosen Hinweis ein, dass Ihre Wohnungssuche nicht auf Dortmund beschränkt ist. Wir können Ihnen dann einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein ausstellen.
Wenn Sie für eine öffentlich geförderte Wohnung in Dortmund bereits eine schriftliche verbindliche Zusage (Zuweisung) vom Vermietenden erhalten haben, reichen Sie bitte die Zuweisung ein, damit wir Ihnen einen gezielten Wohnberechtigungsschein ausstellen können.
In jedem Fall benötigen wir:
Die notwendigen Vordrucke senden wir Ihnen gerne zu.
Weiterhin finden Sie alle Vordrucke im
Als Nachweis geeignet sind:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jede individuelle Lebenslage abbilden können. Sollten Sie sich hier nicht wiederfinden, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Eine persönliche Vorsprache ist für die Antragsstellung ausdrücklich nicht erforderlich.
Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder in den Hausbriefkasten der Stadt Dortmund am Stadthaus, Südwall 2-4, werfen.
Weiterhin können Sie Ihren Antrag über das
Möchten Sie persönlich beim Amt für Wohnen vorsprechen, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen bei Erforderlichkeit einen Termin zuweisen können.
Für die Bearbeitung wird ein prüffähiger Antrag benötigt, der sämtliche relevanten Nachweise und Unterlagen enthalten muss.
Eine vorläufige Berechnung oder ähnliches ist in keinem Fall möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme in die Wohnungssuchendendatei keine Gebühren anfallen und empfehlen daher, sich bereits frühzeitig eintragen zu lassen, wenn ein Wohnungswechsel absehbar ist.
Die Aufnahme in die Wohnungssuchendendatei ist kostenfrei. Wird ein gezielter Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung in Dortmund oder ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung in NRW erteilt, so ist eine Gebühr von 25,00 Euro zu entrichten. Bezieher*innen von Transferleistungen ( Arbeitlosengeld II / Grundsicherung ) sind von der Gebühr befreit.
Grundsätzlich müssen öffentlich geförderte Wohnungen, für die der aktuelle Mietvertrag gekündigt wird, von den Vermietern*innen freigemeldet werden.
Für diese Wohnungen bestimmt das Amt für Wohnen nach Wartezeit und Dringlichkeit einen Kreis von Wohnungssuchenden aus der Wohnungssuchendendatei, die für die Anmietung der freigemeldeten Wohnung in Frage kommen.
Die Wohnungssuchenden werden schriftlich über das Vermittlungsangebot informiert und können bei Interesse selbstständig einen Besichtigungstermin mit den Vermietenden vereinbaren.
Sollten sich die Wohnungssuchenden und die Vermietenden über den Abschluss eines Mietvertrages einigen, erstellen wir den gezielten Wohnberechtigungsschein.
Wie schnell ein entsprechendes Vermittlungsangebot erfolgt, hängt unter anderem von der Wartezeit, Priorität, der gewünschten Wohnungsgröße und den eingegrenzten Stadtgebieten ab. Sollten Sie daher wissen, dass Sie in absehbarer Zeit eine neue Wohnung benötigen, lassen Sie sich bitte frühestmöglich in die Wohnungssuchendendatei eintragen.
Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, ist dies nur in Ausnahmefällen möglich und Sie müssen vorher zwingend telefonisch unter der Rufnummer 0231 50-16200 einen Termin vereinbaren.
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Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
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Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Dortmund bietet Beratung nach Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz. Infos zu Förderungen und Verfahren finden Sie hier.
Kostenlose Wohnberatung im Kreuzviertel Dortmund für Anpassungen an Ihre Wohnung/ Haus für Senioren, Pflegebedürftige & Menschen mit Behinderungen.
Kostenlose Wohnberatung für Anpassungen an Wohnung / Haus für Senior*innen, Pflegebedürftige & Menschen mit Behinderungen. Erfahren Sie hier mehr.
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Ihr Rundum-Service beim Amt für Wohnen in Dortmund: Von der Beratung bis zur Antragsstellung. Finden Sie hier alle Dienstleistungen auf einen Blick.
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