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Mietrecht

Nicht jeder kennt sich im teilweise komplizierten Mietrecht aus. Schnell kommt es zu Streitigkeiten, wenn die Beteiligten ihre Rechte nicht genau kennen.

Dortmund ist Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung

Ab dem 1. März 2025 ist die Stadt Dortmund Teil der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung. Diese beinhaltet drei Instrumente, die nun auch in Dortmund greifen. Dies sind:

  • Mietpreisbremse: Die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. (Grundlage: § 556d ff. BGB)

  • Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent) angehoben werden. (Grundlage: § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB)

  • Kündigungssperrfrist: Mieter*innen darf erst acht Jahre (im Gegensatz zumgesetzlichen Regelfall von drei Jahren) nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden. (Grundlage: § 557a Abs. 2 BGB)

Als Referenz für die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (gemäß der „Mietpreisbremse“) dient die ortsübliche Vergleichsmiete (siehe auch: Mietspiegel ).

Details und Ausnahmen für die oben genannten Instrumente können dem Gesetzestext entnommen werden. Weitere Informationen zur neuen Mieterschutzverordnung erhalten Sie aus der Pressemitteilung:

Mieterschutzverordnung NRW

Mietrechtsfragen/ umfassende Rechtsvertretung

Individuelle Unterstützung in Mietrechtsfragen und eine umfassende Rechtsvertretung erhalten Sie als Mitglied hier:

Mietrechtsberatung

Eine Mietrechtsberatung bietet auch die Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Dortmund an.

Informationen zum Thema Mietrecht

Das Bundesministerium der Justiz stellt ebenfalls Informationen zum Thema Mietrecht bereit:

Weitere Themen

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Vermessungen

Hier erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Vermessungen wie Gebäudeeinmessung, Grenzvermessung oder Grob- und Feinabsteckung.

Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit

Wohnungslos in Dortmund? Finden Sie Beratung, Unterbringung & soziale Hilfe. Wege zur Stabilität & Unterstützung bei Herausforderungen – hier.

Umlegungsausschuss

Durch sog. Umlegungen bzw. Grundstückstauschverfahren werden Wohnbauflächen realisiert und stehen schneller dem Grundstücksmarkt zur Verfügung.

Willkommen an alle Neubürger*innen

Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.

Rauchwarnmelder

Bei einem Feuer ist es meistens der Rauch, aufgrund dessen 95% der Brandtoten sterben. Die Feuerwehr Dortmund empfiehlt daher einen Rauchwarnmelder.

Städtische Seniorenheime

Qualitative Seniorenpflege in Dortmund. Entdecken Sie unsere acht Seniorenheime mit umfassender Pflege und Betreuung für über 1000 Senior*innen.

Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot

Erhalten Sie wichtige Informationen zum Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot in Dortmund. Genehmigungen sind erforderlich. Erfahren Sie mehr.

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Erfahren Sie alles über die Wohnraumidentitätsnummer und die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen gemäß den aktuellen Gesetzen in NRW.

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Die Wohnungsbaukoordination im Amt für Wohnen unterstützt die Zusammenarbeit zwischen planungsbeteiligten Ämtern der Stadt & der Wohnungswirtschaft.

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DOGEWO21

Informationen der Stadt Dortmund zur Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH