Mietrecht
Nicht jeder kennt sich im teilweise komplizierten Mietrecht aus. Schnell kommt es zu Streitigkeiten, wenn die Beteiligten ihre Rechte nicht genau kennen.
Dortmund ist Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung
Ab dem 1. März 2025 ist die Stadt Dortmund Teil der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung. Diese beinhaltet drei Instrumente, die nun auch in Dortmund greifen. Dies sind:
- Mietpreisbremse: Die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. (Grundlage: § 556d ff. BGB)
- Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent) angehoben werden. (Grundlage: § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB)
- Kündigungssperrfrist: Mieter*innen darf erst acht Jahre (im Gegensatz zumgesetzlichen Regelfall von drei Jahren) nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden. (Grundlage: § 557a Abs. 2 BGB)
Als Referenz für die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (gemäß der „Mietpreisbremse“) dient die ortsübliche Vergleichsmiete (siehe auch: Mietspiegel).
Details und Ausnahmen für die oben genannten Instrumente können dem Gesetzestext entnommen werden. Weitere Informationen zur neuen Mieterschutzverordnung erhalten Sie aus der Pressemitteilung:
Mietrechtsfragen/ umfassende Rechtsvertretung
Individuelle Unterstützung in Mietrechtsfragen und eine umfassende Rechtsvertretung erhalten Sie als Mitglied hier:
Mietrechtsberatung
Eine Mietrechtsberatung bietet auch die Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Dortmund an.
Informationen zum Thema Mietrecht
Das Bundesministerium der Justiz stellt ebenfalls Informationen zum Thema Mietrecht bereit:
Weitere Themen
Durch sog. Umlegungen bzw. Grundstückstauschverfahren werden Wohnbauflächen realisiert und stehen schneller dem Grundstücksmarkt zur Verfügung.
Informationen der Stadt Dortmund zur Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH
Das Team Immobilien im Quartiersmanagement Nordstadt
Die Wohnungsbaukoordination im Amt für Wohnen unterstützt die Zusammenarbeit zwischen planungsbeteiligten Ämtern der Stadt & der Wohnungswirtschaft.
Kostenlose Wohnberatung im Kreuzviertel Dortmund für Anpassungen an Ihre Wohnung/ Haus für Senioren, Pflegebedürftige & Menschen mit Behinderungen.
Hier erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Vermessungen wie Gebäudeeinmessung, Grenzvermessung oder Grob- und Feinabsteckung.
Qualitative Seniorenpflege in Dortmund. Entdecken Sie unsere acht Seniorenheime mit umfassender Pflege und Betreuung für über 1000 Senior*innen.
Erfahren Sie mehr über gemeinschaftliche Wohnformen in Dortmund und wie sie das Wohnungsangebot bunter und vielfältiger gestalten.
Eine Übersicht zum UN Nachhaltigkeitsziel Nummer 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden in Dortmund.
Das Melderecht regelt die Pflicht zur Anmeldung des Wohnsitzes und beinhaltet Datenschutzbestimmungen. Hier finden Sie wichtige Informationen dazu.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Hof- und Fassadenprgramm Nordstadt Dortmund
Informationen zum virtuellen 3D-Stadtmodell, das über 200.000 amtlich nachgewiesene Gebäude beinhaltet und regelmäßig aktualisiert wird.
Erfahren Sie mehr über die Wohnungsmarktbeobachtung und wie sie die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt beeinflusst.
Informationen der Stadt Dortmund zur Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH