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Grünschnitt

Grünschnitt richtig entsorgen

Grünschnitt aus dem eigenen Garten darf nicht im Wald, auf Feldern oder in der freien Landschaft abgeladen werden. Auch scheinbar „natürliches“ Material kann dort erhebliche Schäden verursachen.

Warum ist das problematisch?

Eine falsche Entsorgung von Grünschnitt kann:

  • den Boden und das Grundwasser schädigen
  • heimische Pflanzenarten verdrängen
  • die Ausbreitung invasiver Arten begünstigen
  • Allergien, Vergiftungen oder Hautreaktionen bei Mensch und Tier auslösen
  • durch Fäulnis und Gärung zur Selbstentzündung führen und die Waldbrandgefahr erhöhen
  • den Einstieg für weitere illegale Müllablagerungen darstellen

Grünschnitt gilt daher rechtlich als Abfall.

Rechtliche Folgen

Die unerlaubte Ablagerung von Grünschnitt stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Auch folgende Handlungen sind ordnungswidrig:

  • das Verbrennen pflanzlicher Abfälle
  • das Ablagern von Laub am Straßenrand, wenn es auf privaten Grundstücken angefallen ist

Beispielhafte Bußgelder:

  • Pflanzliche Abfälle bis 2 kg: ab 100 Euro
  • Pflanzliche Abfälle über 2 kg: ab 200 Euro
  • Verbrennen pflanzlicher Abfälle: ab 200 Euro

Illegale Abfallablagerungen werden durch das „EDA-Team“ (Ermittlungsdienst Abfall) verfolgt. Dieses Team besteht aus Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und der EDG. Die Ahndung erfolgt durch das Umweltamt der Stadt Dortmund.

Wo kann Grünschnitt abgegeben werden?

Grünschnitt kann an den Recyclinghöfen der Stadt Dortmund abgegeben werden.

Recyclinghöfe in Dortmund

  • Aplerbeck, Wittbräucker Straße 46
  • Marten, Germaniastraße 47
  • Grevel, Rote Fuhr 68
  • Huckarde, Lindberghstraße 51
  • Hacheney, Zeche Crone 12
  • Wambel, Oberste-Wilms-Straße 13

Öffnungszeiten der Recyclinghöfe

Öffnungszeiten Recyclinghof Hacheney:
Mo–Fr: 7.00–12.00 Uhr und 13.00–19.00 Uhr
Sa: 7.00–13.30 Uhr

Gebühr

10,00 Euro pro angefangenem Kubikmeter.

Kurz zusammengefasst

Grünschnitt gehört nicht in den Wald, sondern in die vorgesehenen Entsorgungswege. So schützen Bürger*innen Natur, Grundwasser und die heimische Artenvielfalt – und vermeiden Bußgelder.

Der Informationsflyer "Grünschnitt und die Gefahren einer falschen Entsorgung" liefert interessierten Bürger*innen weitere Informationen, warum Grün nicht gleich grün ist.

Download zum Thema

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Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

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Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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