Grünschnitt
Grünschnitt richtig entsorgen
Grünschnitt aus dem eigenen Garten darf nicht im Wald, auf Feldern oder in der freien Landschaft abgeladen werden. Auch scheinbar „natürliches“ Material kann dort erhebliche Schäden verursachen.
Warum ist das problematisch?
Eine falsche Entsorgung von Grünschnitt kann:
- den Boden und das Grundwasser schädigen
- heimische Pflanzenarten verdrängen
- die Ausbreitung invasiver Arten begünstigen
- Allergien, Vergiftungen oder Hautreaktionen bei Mensch und Tier auslösen
- durch Fäulnis und Gärung zur Selbstentzündung führen und die Waldbrandgefahr erhöhen
- den Einstieg für weitere illegale Müllablagerungen darstellen
Grünschnitt gilt daher rechtlich als Abfall.
Rechtliche Folgen
Die unerlaubte Ablagerung von Grünschnitt stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Auch folgende Handlungen sind ordnungswidrig:
- das Verbrennen pflanzlicher Abfälle
- das Ablagern von Laub am Straßenrand, wenn es auf privaten Grundstücken angefallen ist
Beispielhafte Bußgelder:
- Pflanzliche Abfälle bis 2 kg: ab 100 Euro
- Pflanzliche Abfälle über 2 kg: ab 200 Euro
- Verbrennen pflanzlicher Abfälle: ab 200 Euro
Illegale Abfallablagerungen werden durch das „EDA-Team“ (Ermittlungsdienst Abfall) verfolgt. Dieses Team besteht aus Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und der EDG. Die Ahndung erfolgt durch das Umweltamt der Stadt Dortmund.
Wo kann Grünschnitt abgegeben werden?
Grünschnitt kann an den Recyclinghöfen der Stadt Dortmund abgegeben werden.
Recyclinghöfe in Dortmund
- Aplerbeck, Wittbräucker Straße 46
- Marten, Germaniastraße 47
- Grevel, Rote Fuhr 68
- Huckarde, Lindberghstraße 51
- Hacheney, Zeche Crone 12
- Wambel, Oberste-Wilms-Straße 13
Öffnungszeiten der Recyclinghöfe
Öffnungszeiten Recyclinghof Hacheney:
Mo–Fr: 7.00–12.00 Uhr und 13.00–19.00 Uhr
Sa: 7.00–13.30 Uhr
Gebühr
10,00 Euro pro angefangenem Kubikmeter.
Kurz zusammengefasst
Grünschnitt gehört nicht in den Wald, sondern in die vorgesehenen Entsorgungswege. So schützen Bürger*innen Natur, Grundwasser und die heimische Artenvielfalt – und vermeiden Bußgelder.
Der Informationsflyer "Grünschnitt und die Gefahren einer falschen Entsorgung" liefert interessierten Bürger*innen weitere Informationen, warum Grün nicht gleich grün ist.
Download zum Thema
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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