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541 Hektar für die Energiewende: Dortmund identifiziert Freiflächen für Photovoltaik

Mehr Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sorgen dafür, dass die Stadt ihrem Klimaziel näher kommt. Daher möchte sie mehr dieser Anlagen auch auf Freiflächen ermöglichen und hat untersuchen lassen, welche Flächen dafür infrage kommen. Nun steht fest: Entlang Autobahnen und Bahnlinien gibt es für PV-Anlagen in Dortmund etwa 541 Hektar Platz. Das entspricht einer Fläche, die etwa achtmal so groß ist wie der Westfalenpark.

Ausschlussflächen wie Naturschutzgebiete sind bei den 541 Hektar bereits abgezogen. Das Flächenpotenzial entlang der Autobahnen und Bahnlinien liegt hauptsächlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das ist eines der Hauptergebnisse der systematischen Analyse, die das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie das Umweltamt jetzt gemeinsam dem Stadtrat vorlegen werden.

Vorschriften für Solaranlagen gelockert

Im Jahr 2023 hatte die Bundesgesetzgebung die rechtlichen Hürden für die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen (FFSA) gelockert. Sie können genehmigt werden, ohne dass zuvor ein Bebauungsplan dafür erarbeitet werden muss. Es kann direkt ein Bauantrag gestellt werden, dessen Genehmigung allerdings im Einzelfall geprüft werden muss. Ziel dieser Privilegierung ist es, erneuerbare Energien zu fördern und damit einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Daher hat die Stadtverwaltung das Potenzial, das auf Dortmunder Stadtgebiet zu finden ist, genau untersucht.

Photovoltaik entlang der Verkehrswege bieten bestes Freiflächen-PV-Potenzial

Für die Untersuchung haben die Fachleute nicht nur Flächen entlang der Verkehrswege in den Blick genommen und Empfehlungen dazu erarbeitet. Das sind die Ergebnisse:

  • Großflächige Parkplätze bieten lediglich 28,2 Hektar Potenzialflächen– weniger als die Hälfte der Fläche des Westfalenparks.
  • Restliche Freiflächen in Gewerbegebieten sollen als Reserve vorgehalten werden, falls sich Unternehmen dort ansiedeln oder vergrößern möchten. Hier ist es sinnvoller, die Dächer und Fassaden mit PV-Anlangen auszustatten.
  • Brachflächen wiederum sollen neuen Wohngebieten vorbehalten bleiben.
  • Die geringen Potenziale auf Halden und Deponien werden aktuell bereits entwickelt (z.B. Deponie Nord-Ost).
  • Wo Flächen für Windenergie ausgewiesen sind, soll diese priorisiert bleiben.
  • Für schwimmende Photovoltaik, sogenannte Floating-PV, konnten keine geeigneten Gewässer auf Dortmunder Stadtgebiet identifiziert werden.

Die neu ermittelten Potenziale privilegierter Flächen für FFSA entlang der Autobahnen und Bahnlinien sowie die Potenziale für Photovoltaik auf Parkplätzen sollen bald als digitale Karten im Geoportal der Stadt Dortmund der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Wenn Solaranlagen auf Freiflächen genehmigt werden und neu entstehen, sollen sie so naturverträglich wie möglich sein. Dazu gehören diese Punkte:

  • Reihenabstand zwischen den Modulen von 3,5 bis 5 Metern
  • Abstandsflächen zu besonderen Biotopen
  • Landschaftsgerechte Eingrünung
  • Naturnahe Gestaltung und Pflege
  • Durchlässigkeit der Einzäunung für Kleintiere
  • Querungshilfe für Säugetiere bei großflächigen Anlagen
  • Keine Riegelwirkung bei besonderer Klimafunktion
  • Kein Einsatz von Chemikalien

Diese Punkte sollen künftig bei Entscheidungen über Bauvorhaben eine wichtige Rolle spielen. Bei neuen Planungen wird jeweils geprüft, ob auf Parkplätzen besser Solaranlagen entstehen oder mehr Bäume gepflanzt werden sollten. Ziel ist es, sowohl das Stadtklima zu verbessern als auch den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen.

PV auf Dächern bleibt Dortmunds größtes Potenzial

Die Stärke einer Großstadt wie Dortmund liegt jedoch auf den Dach- und Fassadenflächen. Hier steht ein noch größeres Potenzial zur Verfügung als entlang der Straßen und Trassen: insgesamt 609 Hektar. Diverse Förderprogramme unterstützen dabei, Photovoltaik auf seine Gebäude zu bringen. Das Solardachkataster der Stadt gibt für jedes Gebäude Auskunft über das individuelle PV-Potenzial jedes Gebäudes. Bei neuen Gebäuden sieht die Bauordnung NRW seit 2024 eine Pflicht für Dach-PV vor. Seit Januar 2026 greift die Pflicht auch bei Bestandsgebäuden, sobald ein Dach vollständig erneuert wird.

Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Förderungen

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