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Verkehr

Ordnungsamt schreibt künftig "Knöllchen" für falschgeparkte E-Scooter

E-Scooter sind inzwischen fester Bestandteil im Dortmunder Verkehrsmix. Nachdem die Stadt den E-Scooter-Verkehr schon Mitte 2022 erfolgreich reguliert hatte, steuert sie nun weiter nach. Gesetzesänderungen machen dies möglich.

So wird das Ordnungsamt künftig Verwarnungsgelder für E-Scooter verhängen, die behindernd oder gefährdend abgestellt worden sind. Hintergrund ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 1. September 2023. 20 Euro kostet es, wenn abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer*innen behindern. Liegt sogar eine Gefährdung vor, fallen 30 Euro an.

Über das neue Vorgehen informiert das Ordnungsamt derzeit die E-Scooter-Anbieter in Dortmund, die wegen der Halterhaftung zunächst die Verwarnungsgelder bekommen. Die Unternehmen haben allerdings die Möglichkeit, die "Knöllchen" an die verantwortlichen Benutzer*innen weiterzugeben.

Sondernutzungsgebühr künftig monatlich

Seit Juli 2022 gilt in Dortmund pro E-Scooter eine jährliche Sondernutzungsgebühr von 50 Euro. Nach einem Gerichtsurteil gegen die Stadt Köln wird Dortmund die Sondernutzungssatzung überarbeiten. Die Sondernutzungsgebühr soll dann monatlich statt jährlich erhoben werden. Vorteil für die Betreiberfirmen ist dabei auch, dass sie für kurze Zeiträume ihre Flotten aufstocken können. Mit der vorgeschlagenen Gebühr von fünf Euro pro Monat steigt der jährliche Betrag pro Scooter auf 60 Euro. Noch im Dezember soll der Rat darüber entscheiden.

Neue Regeln brachten bereits sichtbare Veränderungen

Im März 2022 hatte der Rat mit der Vorlage "E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund" viele Maßnahmen beschlossen, die inzwischen ihre Wirkung zeigen. Als die E-Scooter in Dortmund eingeführt wurden, setzten viele Verleihfirmen noch stark auf die drei Innenstadtbezirke. So entstand in der Innenstadt ein Überangebot. Gleichzeitig blieben die äußeren Stadtbezirke unterversorgt. Um die Ziele des Mobilitätskonzeptes zu erreichen, hat die Stadt 2022 eine Obergrenze von 300 E-Scootern pro Betreiber in den drei Innenstadtbezirken festgelegt. Dadurch hat sich die Situation sichtbar verbessert, gleichzeitig wurden E-Scooter auch in den äußeren Stadtbezirken angeboten. Die Beschwerden gingen deutlich zurück. Derzeit sind die Firmen Bolt, Voi, Lime und Tier mit insgesamt 3.650 Rollern in Dortmund am Markt.

Die E-Scooter scheinen sich dauerhaft etabliert zu haben; ein größerer Rückgang der Roller-Anzahl ist unwahrscheinlich. Die Ausleihen pro Tag schwanken je nach Betreiber und Jahreszeit, liegen aber mit 2-3 Ausleihen pro Roller und Tag in einem von Experten als wirtschaftlich beschriebenen Bereich. Tatsächlich werden E-Scooter heute – anders als zum Zeitpunkt der Einführung – mehr für kurze Alltagswege und weniger für "Spaßfahrten" genutzt.

Stationsloser Verleih mit Abstellflächen

Beschlossen hatte der Rat auch, in den zentralen Bereichen der Innenstadt sowie rund um den Phoenix See einen eingeschränkten stationslosen Verleih umzusetzen. Am Phoenix See war dieses Konzept 2021 mit Erfolg getestet worden. E-Scooter-Nutzer*innen können ihre Fahrzeuge dort seitdem nur in ausgewählten Zonen abstellen. In Zukunft werden auch die Innenstadtbezirke flächendeckend eine Abstellverbotszone sein. Die Nutzenden können die E-Scooter dann nur noch in ausgewiesenen Flächen ausloggen und ihre Fahrt beenden. Aktuell sind vorwiegend Fußgängerzonen, Grünanlagen, Friedhöfe und kritische Bereiche wie zum Beispiel rund um das Stadion Abstellverbotszonen.

Rund 120 Abstellzonen für die westliche Innenstadt

Die Planung von 120 Abstellflächen für E-Scooter im Bereich der City hat die Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bereits abgeschlossen. Analog dazu wird das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt nun Abstellflächen in den Stadtbezirken Innenstadt-Ost und Nord identifizieren. Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW macht dafür verschiedene Vorgaben. Die Abstellflächen müssen abseits von Geh- und Radwegen ausgewiesen werden. An manchen engeren Stellen werden daher Kfz-Parkplätze weichen müssen, um Platz zu machen für die E-Scooter-Abstellflächen.

Das Tiefbauamt wird im kommenden Jahr damit beginnen, die Abstellzonen nach und nach umzusetzen.

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