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Parken am Gerichtsviertel soll erleichtert werden

Innenstadt-Ost

Um das Parken für Besucherinnen und Besucher des Gerichtsviertels und für die Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu vereinfachen, schlägt die Verwaltung mehrere Veränderungen vor. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner profitieren. Über die Pläne entscheidet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 3. März.

Bereits im Jahr 2013 hatte der Rat der Stadt eine Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ beschlossen. Jetzt schlägt die Verwaltung kleinere Anpassungen in der Lübecker Straße und der Bremer Straße vor. Ein Grund, weshalb nachgebessert werden soll, sind Anregungen aus dem Amtsgericht und der Justizvollzugsanstalt. Das Amtsgericht ist von reinen Bewohnerparkflächen umschlossen, die tagsüber teils wenig genutzt werden. An Verhandlungstagen ist es für Besuchende des Gerichts schwierig, einen Parkplatz zu finden. Hier wurde der Wunsch geäußert, nachzubessern.

Probleme bei der Parkplatzsuche

Für die Mitarbeitenden der JVA ist es schwierig, zur Mittagsschicht ab 14 Uhr einen Parkplatz zu finden. Aufgrund seines Alters und seiner Innenstadt-Lage gibt es am historischen JVA-Gebäude an der Lübecker Straße für Mitarbeitende keine Stellplätze. Auch seitens der JVA kam der Hinweis an die Verwaltung, dass reine Bewohnerstellplätze tagsüber teilweise leer stehen.

Vorschläge für eine Verbesserung der Lage

Um die Situation zu verbessern, schlägt die Verwaltung folgende Anpassungen vor:

  • Die Bewohnerparkzone Gerichtsviertel wird auf die gesamte Nordseite der Bremer Straße ausgeweitet. Dort darf zukünftig werktags von 9 bis 16 Uhr statt bisher 18 Uhr mit Parkscheibe geparkt werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei drei Stunden. Bewohner*innen mit Parkausweis Gerichtsviertel können dort ganztägig und zeitlich unbegrenzt parken.
  • Auf den neun Parkständen auf der südlichen Straßenseite der Lübecker Straße (östlich der Saarbrücker Straße) sowie auf den 16 Parkständen östlich der Lübecker Straße darf mit Parkscheibe von 9 bis 16 Uhr bis zu drei Stunden geparkt werden. Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis „Gerichtsviertel“
    können auch dort ganztägig und zeitlich unbegrenzt parken

Durch die geänderten Regelungen wird das Stellplatzangebot für die Bewohnerinnen und Bewohner im Gerichtsviertel um etwa 20 zusätzliche Parkstände vergrößert.

Viele Vorteile durch geplante Änderungen

Die Parkscheibenregelung verhindert das Langzeitparken in dem innerstädtischen Quartier und macht es für Besuchenden des Amtsgerichts und der JVA einfacher, die vorhandenen Stellplätze zu nutzen. Der verkürzte Bewirtschaftungszeitraum auf bis 16 Uhr statt bisher 18 Uhr ermöglicht den Beschäftigten der Mittagsschicht der JVA, ihr Fahrzeug gegen 14 Uhr abzustellen und mit Auslegen der Parkscheibe dort für die gesamte Schicht stehen zu lassen.

Zum Thema

In einer Übersichtskarte, 6 MB, PDF ist die Bewohnerparkzone Gerichtsviertel mit geplanten Anpassungen dargestellt.

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