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Bundesweit statt stadtweit fahren: NRW-weite Regelung für Sozialticket abwarten

Der Verwaltungsvorstand und DSW21 empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund, das bisherige Dortmunder Sozialticket (VRR-Bezeichnung "Mein Ticket") mit der landesweiten Einführung des bundesweit gültigen Sozialtickets voraussichtlich zum 1. September 2023 auf den neuen Tarif von 36 Euro umzustellen (preisreduziertes Deutschlandticket). Bis zu diesem Zeitpunkt soll das Dortmunder Sozialticket in seiner derzeitigen Regelung beibehalten werden.

Das derzeitige Dortmunder Sozialticket (Mein Ticket) gilt nur in Dortmund (VRR-Preisstufe A3) und kostet aktuell 41,20 Euro (im Abo 36,22 Euro) pro Monat. Mit einem erweiterten Sozialticket, das derzeit für NRW beraten wird, wird es nicht nur etwas günstiger für alle Nutzer*innen, sondern es kann das gesamte Bundesgebiet mit dem Nahverkehr erreicht werden. Der Verkauf erfolgt wie bisher durch DSW21. Die Berechtigung für den Erwerb des Sozialtickets ist über den Dortmund-Pass geregelt.

Hintergrund: Auftrag durch Haushaltsbegleitbeschluss

Aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses vom 9. Februar 2023 wurde die Verwaltung der Stadt Dortmund beauftragt, zusammen mit dem VRR und DSW21 ein rechtssicheres Verfahren zu prüfen und zu entwickeln, um den Preis für das Sozialticket in Dortmund mit dem Geltungsbereich Dortmund zum 1. Juli auf 29 Euro zu senken. Da das geplante preisreduzierte Dortmunder Sozialticket für 29 Euro zwei Monate vor der landesweiten Regelung nur für das Dortmunder Stadtgebiet gelten soll, ist die Kostenreduzierung für des Sozialtickets ("Mein Ticket") zu überdenken.

Vor diesem veränderten Hintergrund haben die Verwaltung der Stadt Dortmund und DSW21 gemeinsam Handlungsalternativen für eine Vergünstigung des Sozialtickets in Dortmund entwickelt. Da zeitlich kurz nacheinander liegende Veränderungen im Geltungsbereich und beim Preis des Sozialtickets zu Verwirrungen bei dem berechtigten Personenkreis für das Ticket führen können, empfehlen die Verwaltung und DSW21, die derzeit beratene landesweite Einführung eines Sozialtickets mit bundesweiter Gültigkeit in Höhe von 36 Euro pro Monat ab voraussichtlich dem 1. September abzuwarten und somit durch eine einheitliche und einmalige Umstellung zur Kundentransparenz beizutragen. So können Kosten des Tickets, Geltungsbereich, Einführungszeitpunkt, etc. landesweit einheitlich kommuniziert werden.

Dem Haushaltsbegleitbeschluss wird insoweit entsprochen, dass eine landesweite Lösung genutzt wird. Durch diese Regelung wird der Dortmunder Haushalt nicht belastet.

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