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"Dortmund.Macht.Lauter." - Kulturbüro fördert Populäre Musik und Popkultur

Das Kulturbüro Dortmund nimmt ab sofort und bis zum 31. Juli wieder Anträge zur Förderung von Rock- und Popmusikprojekten an: "Dortmund.Macht.Lauter." steht schon seit 2015 für das Schwerpunktprogramm zur "Förderung der Populären Musik/Popkultur" des Kulturbüros Dortmund. Das Förderprogramm hat es sich zur Aufgabe gemacht, lokale Bands, Musiker*innen (auch DJs), Produzenten*innen, Livelocation-betreiber*innen, Musikvereine und weitere Protagonist*innen zu fördern und zu unterstützen.

Die Band "Velvet Attack" rockt auf einer großen Open-Air-Bühne
Bild: Didi Stahlschmidt
Das Förderprogramm "Dortmund.Macht.Lauter" hat es sich zur Aufgabe gemacht, lokale Bands, Musiker*innen (auch DJs), Produzenten*innen, Livelocation-betreiber*innen, Musikvereine und weitere Protagonist*innen zu fördern und zu unterstützen.
Bild: Didi Stahlschmidt

Dazu können Livemusik-Reihen, kleinere Festivals oder auch inklusive sowie edukative Musikformate gehören, die aus den unterschiedlichsten Musiksparten stammen können - von Rock, Pop, Indie und Alternative, über Metal, Hip Hop, Urban Sounds, Singer-Songwritern oder Folk. Ebenso gehören Bereiche wie Netzwerkarbeit, Standortmarketing sowie die Förderung von Musikstrukturen dazu.

Jetzt bewerben!

Zweimal pro Jahr können die Projektideen als Anträge beim Kulturbüro gestellt werden. Die Anträge der zweiten Runde 2023 können bis zum 31. Juli eingereicht werden. Einzureichen ist ein unterschriebenes Antragsanschreiben mit folgenden Anlagen:

  • Ausführliche Projektbeschreibung, inklusive zeitlichem Ablaufplan
  • Angaben zu den Projektbeteiligten
  • Kooperationsvereinbarungen/Absichtserklärungen von Spielstätten o. ä. (sofern vorhanden)
  • Ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan

Der Ausgaben- und Finanzierungsplan muss alle zum Projekt gehörenden Ausgaben und Einnahmen beinhalten (Produktionskosten, Gagen, Werbung/Marketing, GEMA, KSK, mögliche Drittmittel und/oder Einnahmen, etc.).

Hinweise: Für den Antrag muss die vom Kulturbüro zur Verfügung gestellte Vorlage verwendet werden. Der Start des Projekts darf nicht vor dem Datum des Zuwendungsbescheids liege. Wenn dies der Fall ist, muss bei Antragstellung ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden. Das Kulturbüro berät gerne sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung.

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