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EDG sammelt Sperrmüll am 22. April in den Stadtteilen Bittermark, Kirchhörde und Löttringhausen

Nach der Osterpause legt die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) am Samstag, 22. April, wieder mit ihrer kostenlosen Sperrmüll-Sammlung los. Dieses Mal in den Stadtteilen Bittermark, Kirchhörde und Löttringhausen.

Bild: EDG
Sperrmüll Abholung Winter
Bild: EDG

In den am Samstag angefahrenen Dortmunder Stadtteilen muss der Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr herausgestellt werden. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Müll sollte ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z.B. auf dem Gehweg, platziert werden.

So ist er für die EDG-Fahrzeuge und die Mitarbeitenden ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen. Dazu gehört, dass der Müll ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden platziert wird - und wenn nötig auch gesichert. Er sollte außerdem gesondert von anderen Gegenständen stehen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechslungsgefahr).

Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege, Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden. Die EDG bittet eindringlich darum, das Durchwühlen der Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln und Co. zu unterlassen.

So ist er für die EDG-Fahrzeuge und die Mitarbeitenden ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen. Dazu gehört, dass der Müll ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden platziert wird - und wenn nötig auch gesichert. Er sollte außerdem gesondert von anderen Gegenständen stehen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechslungsgefahr).

Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege, Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden. Die EDG bittet eindringlich darum, das Durchwühlen der Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln und Co. zu unterlassen.

Was wird mitgenommen?

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke ohne E-Geräte
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, Wäschekorb, Kinderspielzeug, Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre
  • nicht elektrische Gartengeräte, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm ohne Technik
  • Teppich (gerollt/gebündelt), Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
  • Wandbild, Kunstdruck, Ölgemälde, Leinwand

Was wird nicht mitgenommen?

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Die Mitarbeiter*innen des EDG-Service beraten gerne am Telefon +49 231 9111 11 oder persönlich im Kund*innencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund

  • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 07:00 bis 16:00 Uhr

Eine persönliche Beratung ist auch am EDG-Infomobil möglich.

Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Planen & Bauen

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