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EDG sammelt Sperrmüll am 29. April im Stadtteil Hombruch

Hombruch

Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 22. April in den Stadtteilen Bittermark, Kirchhörde und Löttringhausen konnte am Aktionstag problemlos abgeschlossen werden. Am 29. April wird im Stadtteil Hombruch der Sperrmüll kostenlos eingesammelt.

Bild: EDG
Sperrmüll Abholung Winter
Schon seit mehreren Monaten führt die EDG die Sammel-Aktionen erfolgreich durch.
Bild: EDG

Bei der Abholung in den Stadtteilen Bittermark, Kirchhörde und Löttringhausen wurden rund 156 Tonnen Sperrmüll und rund 21 Tonnen Holz abgefahren. Abfälle, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, wurden nur in geringer Menge vorgefunden. Dazu gehörten unter anderem Renovierungsabfälle (4 Ablagerungen), Elektrogeräte (11), Reifen (4), Hausmüll (7), Schadstoffe (4) und Verpackungen (6). Der Abtransport erfolgte am Aktionstag.

Am 29. April wird Hombruch angefahren

In Hombruch muss der Sperrmüll am Samstag bis spätestens 7:00 Uhr herausgestellt werden. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Müll sollte ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z.B. auf dem Gehweg, platziert werden.

So ist er für die EDG-Fahrzeuge und die Mitarbeitenden ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen. Dazu gehört, dass der Müll ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden platziert wird - und wenn nötig auch gesichert. Er sollte außerdem gesondert von anderen Gegenständen stehen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechslungsgefahr).

Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege, Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden. Die EDG bittet eindringlich darum, das Durchwühlen der Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln und ähnlichem zu unterlassen.

Was wird mitgenommen?

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke ohne E-Geräte
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, Wäschekorb, Kinderspielzeug, Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre
  • nicht elektrische Gartengeräte, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm ohne Technik
  • Teppich (gerollt/gebündelt), Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
  • Wandbild, Kunstdruck, Ölgemälde, Leinwand

Was wird nicht mitgenommen?

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Die Mitarbeiter*innen des EDG-Service beraten gerne am Telefon +49 231 9111 11 oder persönlich im Kund*innencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund

  • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 07:00 bis 16:00 Uhr

Eine persönliche Beratung ist auch am EDG-Infomobil möglich.

Veränderte Leerungszeiten am 1. Mai

Aufgrund des Feiertages zum 1. Mai verschieben sich die Leerungen der Abfallbehälter wie folgt:

  • Die Leerungen nach dem 1. Mai werden nachgeholt und erfolgen einen Werktag später.
  • Die Leerung von Montag, 01. Mai, erfolgt am Dienstag, 02. Mai.
  • Die Leerung von Dienstag, 02. Mai, wird am Mittwoch, 03. Mai, durchgeführt.
  • Die Leerung von Mittwoch, 03. Mai, erfolgt am Donnerstag, 04. Mai.
  • Die Leerung von Donnerstag, 04. Mai, wird am Freitag, 05. Mai, durchgeführt.
  • Die Leerung von Freitag, 05. Mai, erfolgt am Samstag, 06. Mai.

Damit eine reibungslose Leerung der Behälter erfolgen kann, bittet die EDG darauf zu achten, dass alle Abfallbehälter am Leerungstag in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr zugänglich sind.

Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Planen & Bauen

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