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Klimaschutz-Förderprogramme für alle - Ideen für praktikable Umsetzung vorgestellt

Das Dortmunder Umweltamt plant verschiedene Förderprogramme für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen Zugang zu den Programmen zu ermöglichen. Die Antragsverfahren sollen verständlich und bürgernah gestaltet werden. Der Rat entscheidet im Juni über sechs Förderprogramme, darunter Dachbegrünung, Photovoltaik, energetische Sanierung, Geothermie, Mini-Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen.

Das Umweltamt hat Förderprogramme für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung eingeführt, um vielen Menschen den Zugang zu ermöglichen. Verständliche und bürgernahe Antragsverfahren sind für die Verwaltung entscheidend, um dieses Ziel zu erreichen.

Für die folgenden sechs Förderprogramme wurden Vorschläge entwickelt, über die der Rat in seiner Sitzung am 15. Juni entscheiden wird. Darin geht es neben der bereits genannten Niederschwelligkeit auch um Laufzeiten und die Fördersummen selbst.

Förderprogramm Dachbegrünung

Dieses Förderprogramm dient dazu, die Entsiegelung privater Flächen und die Begrünung von Dächern voranzutreiben. Das bestehenden Förderprogramm zur Dachbegrünung und Entsiegelung wurde von Dortmunds Bürger*innen stark nachgefragt und soll mehrfach hinsichtlich Bürgerfreundlichkeit und Verständlichkeit überprüft und angepasst werden. Es wird vorgeschlagen, das bereits eingeführte und etablierte Förderprogramm mit den neu beschlossenen Mitteln zur Dachbegrünung aufzustocken. Zudem sollen die Fördermittel auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 verteilt werden. Die verfügbaren Mittel aus den Beschlüssen zu den Haushaltsplänen 2022 und 2023 können mit dem vorhandenen Personal nicht verausgabt werden. Zudem bietet das Splitting des Fördergeldvolumens die Chance, kontinuierlich ein kommunales Förderprogramm für Begrünungsmaßnahmen bereit zu stellen.

Förderprogramm Photovoltaik (PV)

Besonders Besitzer*innen von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern könnten von dieser Förderung profitieren. In diesem Bereich besteht eine hohe Nachfrage, die teilweise aufgrund von Lieferengpässen und einem Mangel an Fachkräften nicht vollständig umgesetzt werden kann. Die vorgesehene Maximalförderung von 1.000 Euro ist nicht ausreichend, um Investitionen in Photovoltaik (PV) für Ein- und Zweifamilienhäuser anzustoßen. Ein solches Förderprogramm würde hauptsächlich zu einer Mitnahmeförderung führen. Deshalb wird vorgeschlagen, ein Förderprogramm für PV in privaten Mehrfamilienhäusern mit einer höheren Maximalförderung einzuführen. Dadurch könnte eine Förderung Investitionen und den Ausbau von PV-Anlagen deutlich fördern. Gleichzeitig bietet dies die Möglichkeit, Mieterstrommodelle zu entwickeln, die den Mieter*innen den Zugang zu günstigeren Stromtarifen ermöglichen. Auf die Festlegung einer Einkommensgrenze als Voraussetzung für eine Förderung wird aufgrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwands verzichtet.

Da die Förderrichtlinie noch erarbeitet werden muss und die personellen Ressourcen für die Förderantragsbearbeitung begrenzt sind, sollen die vorgesehenen Haushaltsmittel auf die Jahre 2023 bis 2025 verteilt werden.

Förderung energetische Sanierung

Die Erfahrungen aus dem Unionviertel haben gezeigt, dass finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen einen wichtigen Anreiz für energetische Sanierungen bietet. Viele private Gebäudeeigentümer*innen, insbesondere im Mehrfamilienhausbereich, können die Kosten dafür oft nicht alleine tragen. Angesichts des Ziels, bis 2035 treibhausgasneutral zu sein, ist eine erhöhte Rate an energetischen Modernisierungen dringend erforderlich. Um dies im Mehrfamilienhaussegment zu fördern, sollte eine gezielte Unterstützung eingeführt werden, die auf die verschiedenen Gewerke abzielt und sich an der Reduzierung von Treibhausgasen orientiert. Die Gewährung der Fördermittel sollte an eine sozial gerechte Mietpreisbindung geknüpft werden. Aufgrund begrenzter Ressourcen für die Antragsbearbeitung sollten die Haushaltsmittel auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt werden, während die genauen Förderbedingungen noch ausgearbeitet werden.

Fortsetzung Förderprogramm Geothermie

Das Förderprogramm Geothermie wurde bislang gut angenommen und wird fortgesetzt. Auch hier gilt: Da die personellen Ressourcen für die Förderantragsbearbeitung begrenzt sind, sollen die vorgesehenen Haushaltsmittel auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt werden.

Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen

Ein entsprechendes Programm wird erarbeitet. Der Energiesparservice der Caritas wird in die Bewerbung des Programms mit eingebunden. Da die Förderrichtlinie noch erarbeitet werden muss und die personellen Ressourcen für die Förderantragsbearbeitung begrenzt sind, sollen die vorgesehenen Haushaltsmittel auf die Jahre 2023 bis 2025 verteilt werden.

Förderung von Wärmepumpen

Die Stadt hat bereits ein Förderprogramm für Geothermie-Wärmepumpen, das zusätzlich zur Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten wird. Dies unterstützt Personen, die sich die hohen Kosten für solche Anlagen alleine nicht leisten können. Die BAFA bietet ähnliche Förderkonditionen für Luft-Wasser-Wärmepumpen an. Das städtische Förderprogramm für Wärmepumpen soll ähnlich wie das Geothermieförderprogramm gestaltet werden, um auch hier Unterstützung bei den hohen Investitionskosten zu bieten. Es wird keine Einkommensgrenze festgelegt, um einen Förderantrag zu stellen. Die Überprüfung von Einkommen, Gehalt und Vermögen wäre sehr aufwendig und passt nicht zu einem einfachen und leicht zugänglichen Förderprogramm.

Die Gesamtfördersumme beträgt bis zum Jahr 2027 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro.

Schlagwörter

Planen & Bauen Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Wirtschaft

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