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Verkehrsüberwachung plant vermehrte Kontrollen in den Spielstraßen

Im Ordnungsamt nehmen die Beschwerden bezüglich Falschparker*innen und überhöhter Geschwindigkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten Spielstraßen, immer mehr zu. Deshalb plant die Verkehrsüberwachung auch in diesem Jahr nach den Osterferien vom 17. bis zum 29. April in einigen Spielstraßen befristete Schwerpunktkontrollen.

Update, 4. Mai 2023: 423 Verstöße bei Schwerpunktkontrollen in Spielstraßen

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund hat in den zwei Wochen nach den Osterferien, 17. bis 28. April 2023, Schwerpunktkontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten "Spielstraßen" durchgeführt. Insgesamt wurden der Verkehrsüberwachung von Dortmunder Bürger*innen über 60 verkehrsberuhigte Bereiche gemeldet. Bei der Aktion wurden sowohl die Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeiten als auch das korrekte Parken in den speziellen Bereichen kontrolliert.

Ruhender Verkehr

Bei den durchgeführten Kontrollen in unterschiedlichen Straßen – auch Mehrfachkontrollen in einigen Bereichen – im ruhenden Verkehr kam es zu zahlreichen Bürger*innengesprächen, in denen die Regeln in den Spielstraßen noch einmal ausführlich dargelegt wurden. Insgesamt wurden 285 Verwarnungsgelder erteilt. Zum Vergleich, 2021 waren es 473. Der Schwerpunkt bei den Kontrollen lag dieses Mal in den Bereichen der Innenstadt-Ost und -Nord sowie in den Gebieten von Hörde und dem Dortmunder Westen.

Fließender Verkehr

Die höchstzulässige Geschwindigkeit wurde in 21 Bereichen kontrolliert. Einige Bereiche konnten nicht angefahren bzw. kontrolliert werden, da es entweder keine geeigneten Messpunkte für gerichtsverwertbare Messungen mit der hier eingesetzten Technik gab oder die Messpunkte durchgängig beparkt waren. Trotzdem wurden insgesamt 366 (2019: 594) Fahrzeuge erfasst, von denen jede*r dritte Fahrer*in (2021: ebenfalls jeder Dritte; hier: 138 Fahrzeuge) zu schnell unterwegs waren. Das entspricht einer Verstoßquote von rund 37,7 Prozent.

Das Ordnungsamt weist noch einmal darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für maximal. 15 Minuten möglich. Darüber hinaus ist in Spielstraßen zwingend die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Fahrzeugführer*innen vorbehalten. Die Verkehrsüberwachung hält auch künftig an solchen Schwerpunktaktionen fest und kontrolliert die verkehrsberuhigten Bereiche auch weiterhin.

Stand 30. März 2023:

Das Ordnungsamt wird in den Spielstraßen die Geschwindigkeit sowie das Parkverhalten der Autofahrer*innen überprüfen.

Das darf man in verkehrsberuhigten Bereichen

In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken ausschließlich in dafür gekennzeichneten und ausgewiesenen Flächen erlaubt. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für maximal 15 Minuten sowie das Ein- und Aussteigen möglich. Darüber hinaus ist in Spielstraßen die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die Beschwerden sprechen jedoch häufig von Falschparker*innen außerhalb gekennzeichneter Flächen und ständig überhöhten Geschwindigkeiten.

Gleiche Rechte für alle in verkehrsberuhigten Bereichen

Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Fahrzeugführer*innen da. Mit dieser neuerlichen Aktion möchte das Ordnungsamt in Spielstraßen punktuell verstärkt kontrollieren und zur Aufklärung beitragen.

Schild für eine Spielstraße
Bild: Adobe Stock / sp4764
Bild: Adobe Stock / sp4764

Flyer-Aktion um Regeln zu verdeutlichen

Damit im verkehrsberuhigten Bereich ein gutes Miteinander funktioniert, ist es wichtig die bestehenden Regeln einzuhalten und jeweils gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. Neben den Kontrollen in den Bereichen informiert die Verkehrsüberwachung auch noch einmal zusätzlich mit ihrem Flyer über die gesetzlichen Regelungen. Gleichzeitig appelliert die Verkehrsüberwachung an alle Verkehrsteilnehmer*innen, die bestehenden Regeln einzuhalten.

Meldungen aus der Bürgerschaft über gewünschte Kontrollen von Spielstraßen werden noch bis zum 16. April unter der E-Mail-Adresse Verkehrsüberwachung entgegengenommen werden.

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