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Verwaltungsspitze bringt verkaufsoffene Sonntage der nächsten drei Monate auf den Weg

Die Verwaltungsspitze empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund und den beteiligten politischen Gremien, grünes Licht für mehrere verkaufsoffene Sonntage zu erteilen.

Die Termine sind grundsätzlich schon bekannt. Jetzt geht es darum, die konkreten ordnungsbehördlichen Verordnungen über das Offenhalten von Geschäften in denjenigen Stadtbezirken auf den Weg zu bringen, in denen als nächstes ein Sonntag mit geöffneten Geschäften ansteht.

Der Planung aller Termine im gesamten Jahr 2023 hatte der Rat bereits am 10. November 2022 zugestimmt. In Vorbereitung dafür hatte sich die Ordnungsbehörde vorab mit den Kirchen, der Gewerkschaft ver.di, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, dem Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.V., dem Cityring Dortmund Initiativkreis attraktive Innenstadt e.V. sowie der Wirtschaftsförderung Dortmund abgestimmt.

Ausnahme der Sonntagsöffnung muss erkennbar bleiben

Denn nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsschutz nur zulässig, wenn es hierfür einen zu rechtfertigenden Sachgrund gibt und die Ausnahme der Sonntagsöffnung für die Öffentlichkeit weiterhin klar erkennbar bleibt. Von den Beteiligten wurden keinerlei Einwände gegen die geplante Sonntagsöffnungen erhoben.

In den kommenden Monaten sollen daher die rechtlichen Möglichkeiten für diese verkaufsoffenen Sonntage beschlossen werden:

  • Am 27. August im Stadtbezirk Lütgendortmund;
  • am 3. September in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede;
  • am 1. Oktober im Stadtbezirk Hörde.

Der verkaufsoffene Sonntag in Lütgendortmund steht in Verbindung mit der Bartholomäus Kirmes. In Aplerbeck ist der Apfelmarkt Anlass. In Hombruch wird auf das Straßenfest Bezug genommen, in Mengede auf das Michaelisfest und in Hörde auf den Hörder Erntemarkt.

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