Service

Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Ausstellung von Ersatzfahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt. Im Antragsverfahren ist eine Verlusterklärung und eine eidesstattliche Versicherung persönlich durch den Halter abzugeben.

Vor Ausstellung des Ersatzdokumentes ist durch die Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt die Freigabe zu beantragen. Nach der Freigabe kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II vom Halter oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Ausnahme:

Bei Verhinderung kann die Eidesstattliche Versicherung über den Verlust bei einem Notar abgegeben werden. Das Antragsverfahren kann dann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Voraussetzung für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung ist, dass Ihr Fahrzeug in Dortmund zugelassen ist. Bei einem stillgelegten Fahrzeug muss dieses zuletzt vor der Außerbetriebsetzung in Dortmund zugelassen gewesen sein.

Mobilität & Verkehr

Gebühren

82,00 €

Links

Unterlagen

  • Amtliches Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Diebstahl Bestätigung über die Anzeige bei der Polizei
  • Eventuell Vollmacht, wenn die Eidesstattlicher Versicherung bei einem Notar abgegeben wurde und die Beantragung nicht persönlich erfolgt

Zusätzlich bei Firmen:

  • Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung oder
  • Handelsregisterauszug

Bei Vereinen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister

Bei Firmen und Vereinen ist die eidesstattliche Versicherung durch die berechtigten Geschäftsführer*innen / Vorsitzenden persönlich bei der Zulassungsstelle abzugeben.

Fristen

ca. 2-4 Wochen

Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss in Dortmund zugelassen oder bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug zuletzt in Dortmund zugelassen gewesen sein.

Rechtsgrundlagen

  • § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

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    Rahmer Str. 15
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    Limbecker Straße 31
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    Am Amtshaus 1
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