Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
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In wenigen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit sich bereits gezahlte Rentenversicherungsbeiträge erstatten zu lassen (siehe Voraussetzungen).
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Personalausweis
- Bankkarte (IBAN wird benötigt)
- Steueridentifikationsnummer
sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen
Zusätzliche Unterlagen bei folgenden Voraussetzungen:
- Meldebescheinigung aus dem Ausland (mindestens 24 Monate)
- Nachweis über fehlende Versicherungspflicht (z.B. Ernennungsurkunde von Beamten auf Lebenszeit)
Fristen
Nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen 24 Monate vergangen sein.
Voraussetzungen
1. Voraussetzung:
- Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt
und
2. Voraussetzung:
- Witwen, Witwer, überlebende Lebenspartner und Waisen, wenn kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente wegen nicht erfüllter Wartezeit besteht
oder
- Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
oder
- Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind (meistens Ausländer, welche nach Beiträgen wieder ins Ausland verziehen - muss jedoch im Einzelnen geprüft werden, da Staatsangehörigkeit und Ausreiseland entscheidend sind)
- Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sein und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen.
oder
- Personenkreis der versicherungsfrei bzw. von der Versicherungspflicht befreit worden ist (z.B. Beamte, Ärzte, Rechtsanwälte)
- Erstattung erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht möglich.
Rechtsgrundlagen
§ 210 SGB VI
Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung
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Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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