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Service

Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Online-Terminreservierung
schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Sie können sich jederzeit über das Portal der Deutschen Rentenversicherung über den Stand Ihrer Altersvorsorge informieren.

Hierfür benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktivierter eID .

Einen Erklärfilm zum Portal finden sie hier .

In wenigen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit sich bereits gezahlte Rentenversicherungsbeiträge erstatten zu lassen (siehe Voraussetzungen).

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Bankkarte (IBAN wird benötigt)
  • Steueridentifikationsnummer
der letzte Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung,
sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen

Zusätzliche Unterlagen bei folgenden Voraussetzungen:

  • Meldebescheinigung aus dem Ausland (mindestens 24 Monate)
  • Nachweis über fehlende Versicherungspflicht (z.B. Ernennungsurkunde von Beamten auf Lebenszeit)

Fristen

Nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen 24 Monate vergangen sein.

Voraussetzungen

1. Voraussetzung:

  • Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt

und

2. Voraussetzung:

  • Witwen, Witwer, überlebende Lebenspartner und Waisen, wenn kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente wegen nicht erfüllter Wartezeit besteht

oder

  • Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben

oder

  • Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind (meistens Ausländer, welche nach Beiträgen wieder ins Ausland verziehen - muss jedoch im Einzelnen geprüft werden, da Staatsangehörigkeit und Ausreiseland entscheidend sind)
    • Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sein und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen.

oder

  • Personenkreis der versicherungsfrei bzw. von der Versicherungspflicht befreit worden ist (z.B. Beamte, Ärzte, Rechtsanwälte)
    • Erstattung erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 210 SGB VI

Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung .

Erklärfilm Digitale Rentenübersicht: Mehr Durchblick bei Ihrer Altersvorsorge

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
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Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten

Schlagwörter

Soziales

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