Fahrerkarte
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Die Fahrerkarte wird für den digitalen Tachographen im Lkw benötigt und dient der Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer*in.
Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind, haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) einzuhalten.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühren bemessen sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW)
11.1.5.1 Erteilung der Fahrerkarte nach § 4 Absatz 1 FPersV
- bei Direktversand vom Kraftfahrt-Bundesamt an den*die Antragsteller*in Gebühr: 46,00 €
- bei Normalversand Gebühr: 41,00 €
(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Unterlagen
Der Antragsteller hat Angaben zu seiner Muttersprache zu machen und folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eine gültige inländische Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beziehungsweise § 1 dieser Verordnung zu beachten sind
- Einen Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Ein biometrisches Lichtbild
Fristen
Es besteht die Möglichkeit die Fahrerkarte per Direktversand über das Kraftfahrtbundesamt zu verschicken. (Zusatzkosten 5,00€). Die normale Zustellung kann bis zu 4 Wochen dauern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen, die über einen EU-Kartenführerschein verfügen, dies kann also auch ein ausländischer EU-Kartenführerschein sein. Falls noch ein deutscher Führerschein alten Rechts vorliegt, müsste dieser vorher umgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 5 Fahrpersonalverordnung. Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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