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Förderung der Nutzung von Geothermie

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Sie können die relevanten Dokumente hier runterladen und Ihren Antrag ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die Klimaagentur senden.

Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Geothermie, 99 KB, PDF Förderantrag für die Nutzung von Geothermie, 169 KB, PDF E-Mail senden

Erneuerbare Energien sind ein zentrales Handlungsfeld, um den Klimaschutz weiter voranzutreiben. In Dortmund gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energieträger, die bislang jedoch nicht ausreichend genutzt werden. Um das vorhandene Potenzial für eine klimafreundliche Energieversorgung besser auszuschöpfen, hat der Rat der Stadt Dortmund ein Förderprogramm zur Nutzung von Geothermie beschlossen. Privatpersonen sowie soziale oder gemeinnützige Organisationen können nun einen Zuschuss von bis zu 15 % für Maßnahmen zur Nutzung von oberflächennaher Erdwärme beantragen und damit ihre Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl steigern.

Die Stadt Dortmund unterstützt Gebäudeeigentümer*innen, die in Zukunft oberflächennahe Erdwärme für die Beheizung oder Warmwasserversorgung nutzen möchten. Damit sollen der Ausbau erneuerbarer Energien in Dortmund vorangetrieben und Treibhausgasemissionen reduziert werden, um so zu dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beizutragen.

Eine Antragstellung ist möglich, solange entsprechende Fördermittel für dieses Programm zur Verfügung stehen.

Machen Sie sich zunächst unbedingt mit der Förderrichtlinie, 99 KB, PDF vertraut. Ihren Förderantrag für die Nutzung von Geothermie, 169 KB, PDF können Sie dann hier herunterladen, ausfüllen und unterzeichnet per E-Mail an die Klimaagentur senden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite .

Online-Services und Formulare

Voraussetzungen

  • Geförderte Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund umgesetzt werden.
  • Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrages zu werten.
  • Sämtliche Arbeiten im Zuge der Maßnahmenumsetzung sind von einem qualifizierten Fachunternehmen durchzuführen.
  • Die technischen Mindestanforderungen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" sind einzuhalten.

Für eine Erdwärmebohrung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Machen Sie sich mit den Bedingungen zur Gewässerbenutzung durch Erdwärmesonden auf der Informationseite der unteren Wasserbehörde vertraut. Dort finden Sie auch den entsprechenden Erlaubnisantrag.

Sollte in den Auflagen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis eine Einleitgenehmigung in die städtische Kanalisation eingefordert werden, ist mit der Stadtentwässerung die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Ohne eine entsprechende (Ausnahme-)Genehmigung der Stadtentwässerung darf nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden. Zuständige Abteilung der Stadtentwässerung ist 70/6-1 Private Anschlüsse an das öffentliche Abwassernetz. Ansprechpartner hier ist Marco Boße, Tel: 0231/50-19174, Sunderweg 86, Zimmer 3.20, 44147 Dortmund.

Fragen & Antworten

Was wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung beträgt 15 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 10.000,00 Euro pro Antragsteller*in.

Zuwendungsfähig sind folgende Maßnahmen, die der Installation von oberflächennaher Geothermie dienen, um das betroffene Gebäude zu beheizen und ggf. zusätzlich mit Warmwasser zu versorgen:

  • Dienstleistungen zur Planung einer Geothermieanlage und entsprechende Beratung,
  • Material- und Installationskosten einer Geothermieanlage, z.B. Bohrungen, Erdarbeiten, Errichtung der Kollektortechnik, Leitungen, Elektrotechnik, Regelungs- und Steuerungstechnik, Sensorik, Betriebsmittel und Wärmetauscher,
  • erforderliche Umfeldmaßnahmen, z.B. Kosten und Entsorgung der Altanlage, Erschließung der Wärmequelle, Restaurierung betroffener Rasenflächen,
  • die Installation von neuen Heizungssystemen, die von der Geothermieanlage versorgt werden, z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung,
  • Anschaffung von effizienten Wärmepumpen im Zusammenhang mit der Geothermieanlage welche die technischen Mindestanforderungen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie, 99 KB, PDF . Dort finden Sie auch eine Auflistung der Unterlagen, die dem Förderantrag beizufügen sind.

Die 1. Fassung der Förderrichlinie ist am 12.10.2022 in Kraft getreten. Die aktuelle 5. Fassung vom 14.04.26 ersetzt die bis dahin gültige 4. Fassung vom 28.09.2023.

Wer kann Zuschüsse beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie freie Träger sozialer oder gemeinnütziger Einrichtungen, die Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes Dortmund sind.

In welchen Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen?

Eine Förderung ist ausgeschlossen für:

  • Maßnahmen, mit denen bereits vor Bewilligung durch die Stadt Dortmund begonnen wurde,
  • Maßnahmen an Neubauten (bis zu fünf Jahren nach Bauabnahme),
  • Maßnahmen an Gebäuden, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft befinden,
  • Maßnahmen, die der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle dienen (z.B. Wärmedämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwänden, Kellerdecke und Fenstertausch).

Was sind die Vorteile von Geothermie?

  • Vielfältig einsetzbar: Geothermie nutzt die in der Erdkruste gespeicherte Wärmeenergie und kann – in Verbindung mit einer Wärmepumpe – zur Beheizung, Warmwasserversorgung, aber auch für Kühlzwecke genutzt werden.
  • Geothermie ist immer verfügbar und kann unabhängig vom Wetter oder der Jahreszeit genutzt werden.
  • Die Nutzung von Erdwärme zur Energieversorgung stellt eine klimafreundliche Alternative dar, da Treibhausgasemissionen bei ihrer Nutzung vergleichsweise gering ausfallen. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage können diese Emissionen – und die Höhe der Stromrechnung – noch weiter gesenkt werden

Wo erhalten ich eine Einleitgenehmigung für die städtische Kanalisation?

Sollte in den Auflagen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde eine Einleitgenehmigung in die städtische Kanalisation eingefordert werden, ist mit der Stadtentwässerung die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Ohne eine entsprechende (Ausnahme-)Genehmigung der Stadtentwässerung darf nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden. Zuständige Abteilung der Stadtentwässerung ist 70/6-1 Private Anschlüsse an das öffentliche Abwassernetz. Ansprechpartner hier ist Marco Boße, Tel: 0231/50-19174, Sunderweg 86, Zimmer 3.20, 44147 Dortmund.

Stadt Dortmund - Umweltamt - Klimaagentur

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Freistuhl 7 , E.ON Tower
44137 Dortmund

Der Eingang der Klimaagentur befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes, direkt am Freistuhl, neben der Tiefgaragen-Einfahrt.

Postanschrift
Umweltamt
Klimaagentur
Brückstr. 45
44135 Dortmund

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