Service

Führerschein (Berufskraftfahrer*innen – Schlüsselzahl 95)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Nachweis der Qualifikation für Berufskraftfahrer)

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 bei den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D und DE weisen Berufskraftfahrer*innen ihre Qualifikation nach. Sie wird regelmäßig für fünf Jahre befristet.

Die Eintragung kann grundsätzlich mit den Gültigkeitszeiträumen der oben genannten Fahrerlaubnisklassen und/oder der Fahrerkarte synchronisiert werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Bei einer Verlängerung oder Neubeantragung der Schlüsselzahl 95 können Sie ein Fahrerqualifikationsnachweis im Scheckkartenformat beantragen.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

37,60 € inkl. neuem Führerschein

Unterlagen

Grundqualifikation (erstmalige Eintragung):

  • Nachweis über die bestandenen Prüfungen im Original

Oder:

  • Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin"

Oder:

  • "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Original
  • Aktueller Führerschein
  • Biometrisches Passfoto

Weiterbildung (Folge-Eintragung):
  • Nachweise über die absolvierten Module der Weiterbildung im Original
  • Aktueller Führerschein
  • Biometrisches Passfoto

Fristen

ca. 4 bis 6 Wochen

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist der gültige Besitz der Klassen C1, C1E, C, CE, D oder DE sowie Nachweise über die bestandenen Prüfungen bzw. bei Weiterbildung über die geleisteten Seminarmodule.

Rechtsgrundlagen

  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrfQG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierbar
  • Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

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