Führerschein (Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Erlaubnis wird erteilt für
- Taxis
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- PKW im Linienverkehr
- Ferienziel- und Ausflugsfahrten
Online-Services und Formulare
Gebühren
82,50 €
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Führerschein in Scheckkartenformat
- Nachweis über Erste Hilfe bei Krankenkraftwagen (in der Regel nicht erforderlich bei Führerscheininhabern der Fahrerlaubnisklassen C1, C und D)
- Gesundheitszeugnis eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 FeV und ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
- Reaktionsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 der FeV
Fristen
ca. 4 Wochen
Voraussetzungen
- Zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (einjähriger Besitz für Krankenkraftwagen)
- Vollendung des 21. Lebensjahres (19 Jahre für Krankenkraftwagen)
- Ortskundenachweis ist seit 02.08.2021 weggefallen. Es braucht keine Ortskenntnisprüfung mehr abgelegt zu werden.
Rechtsgrundlagen
§ 48 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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