Führerschein (Medizinisch-psychologische Untersuchung / MPU)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Die Straßenverkehrsbehörde kann die Vorlage eines Gutachtens vom Amtsarzt bzw Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation/eines Sachverständigengutachtens oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Führerscheininhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht oder nur bedingt geeignet ist.
Sollten Sie zur Vorlage eines Gutachtens einer MPU aufgefordert werden, teilt Ihnen die Führerscheinstelle die Anschriften der in Nordrhein- Westfalen zugelassenen Untersuchungsstellen mit.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Gebühren werden im Rahmen der GebOSt nach Aufwand festgesetzt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage §§ 3 und 4 StVG, §§ 11 - 14 Fahrerlaubnisverordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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