Gestattungsverträge über die Nutzung öffentlicher Flächen
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen der/dem Träger*in der Straßenbaulast und der/dem Straßenbenutzer*in vereinbart.
Wird eine öffentliche Verkehrsfläche über den üblichen Gebrauch (Gemeingebrauch) hinaus genutzt, beeinträchtigt diesen Gemeingebrauch aber nicht, so bedarf es zum Zwecke der privatrechtlichen sonstigen Benutzung einer vertraglichen Regelung mit der Stadt auf Grundlage des § 23 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Für das Recht, hierfür öffentlichen Straßenraum oder sonstige städtische öffentliche Flächen nutzen zu dürfen, ist es erforderlich, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Mit einer Gestattung erhält der/die Bauherr*in die Erlaubnis der Stadt Dortmund als Gründstückseigentümer*in, auf bzw. in einem städtischen Grundstück Über-/Unterbauungen (Leitungen, Kabel, Rückverankerungen, Vordächer, Balkone etc.) einzubauen, zu verlegen oder zu betreiben.
Hinweis: Wärmedämmungsmaßnahmen von Fassaden sind beim Ordnungsamt anzuzeigen/ zu beantragen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Gestattungsentgelte werden für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums der Stadt Dortmund gemäß § 23 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) erhoben. Die Höhe dieses Entgeltes richtet sich nach dem Bodenrichtwert bzw. den Herstellungskosten brutto, beträgt jedoch mindestens 250,00 €
Unterlagen
- Vollmacht des / der Bauherr*in - sofern nicht selbst Antragsteller*in
- Kopie "Auszug aus dem Handeslregister" - gilt nicht bei Privatpersonen
- Beschreibung der Baumaßnahme
- Angabe Gemarkung, Flur, Flurstück
- Herstellungskosten der Maßnahme - brutto
- Aktenzeichen des Bauordnungsamtes
- Angaben der Fläche je Geschoss
- Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme inkl. Straßenbezeichung
- Grundstücksgrenzen
- Ansichten, Schnitte
Fristen
6-8 Wochen Bearbeitungszeit
Voraussetzungen
- ÖWG-Fläche,
- Vollständig ausgefüllter Antrag nebst Anlagen
Rechtsgrundlagen
§ 23 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenrecht und Parkraumbewirtschaftung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Sie erreichen uns am besten zu den Kernöffnungszeiten. Bitte beachten Sie, die abweichenden Öffnungszeiten der Straßenverkehrssbehörde sowie der Betriebshöfe. Mitarbeiter*innen im Außendienst sind teilweise nicht zu den angegebenen Zeiten erreichbar.
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