Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Aufgrund der zu implementierenden Änderungen, die umfassende Abstimmungen zwischen dem Verfahrensanbieter, dem KBA, dem Portalanbieter und den Zulassungsbehörden in ganz Deutschland bedürfen, kann es gerade in der Einführungsphase temporär zu technischen Einschränkungen kommen.Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürger*innen, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürger*innen ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.
Die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung obliegt – wie alle zulassungsrechtlichen Aufgaben – den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Diese stellen entsprechende i-Kfz-Portale zur Verfügung, die seit dem 1. September 2023 auf i-Kfz Stufe 4 aufgerüstet werden müssen. Weitere Informationen zum Verfahren sind daher auf der Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde zu finden.
Informationen zum neuen Leistungsumfang erhalten Sie über die Seite des
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