Stadt Dortmund Wappen
Service

Namensänderung für ein Kind (Familiennamen)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Das Standesamt hilft, wenn Sie den Familiennamen Ihres Kindes nachträglich z. B. aufgrund einer Eheschließung bestimmen möchten.

Hier werden nur die standesamtlichen Möglichkeiten einer Familiennamensänderung des Kindes erläutert.

Alle Informationen zu Namensänderungen eines Kindes finden Sie unten im FAQ.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne über das unter der nachfolgenden Rubrik "Online-Services und Formulare" bereitgestellte Kontaktformular zur Verfügung. Bitte geben Sie im Formular auch Ihre E-Mail und Telefonnummer an.

Online-Services und Formulare

Gebühren

ab 01.01.2025

  • 38,00 € Erklärung zur Namenserklärung
  • 15,00 € Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister
  • 7,50 € jede weitere Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 15,00 € internationale Geburtsurkunde
  • 7,50 € jede weitere internationale Geburtsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 15,00 € Übersetzungshilfe
  • 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
  • 9,00 € für eine Bescheinigung -falls gewünscht – (nur, wenn die Geburt auch im Standesamt Dortmund beurkundet wurde)

(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Unterlagen

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen (je nach Fallkonstellationen können diese abweichen):

  • Geburtenregisterauszug des Kindes
  • Geburtenregisterauszug der Mutter
  • Geburtenregisterauszug des Vaters
  • Eheurkunde der Eltern

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Fristen

keine

Voraussetzungen

1. Neubestimmung des Geburtsnamens durch Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern.

2. Neubestimmung des Geburtsnamens durch Heirat der Eltern. Sollten die Eltern keinen Ehenamen bestimmen, so kann jederzeit das Kind den Ehenamen der Eltern erhalten, wenn die Eltern nachträglich einen Ehenamen bestimmen.

3. Namenserteilung auf den Namen des Vaters durch die alleinsorgeberechtigte Mutter. In diesen Fällen muss der Vater des Kindes seine Zustimmung erteilen.

4. Nach Feststellung der Nichtvaterschaft des Ehemannes, kann das Kind den Namen der Mutter, den diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt, als Geburtsnamen erhalten. Diese Namensänderung ist antragsgebunden entweder durch das Kind selbst (in der Regel vertreten durch die Mutter) oder den Ehemann.

5. Einbenennung des Kindes in den Ehenamen der neuen Ehe des Elternteils, bei dem das Kind lebt. Führt das Kind einen Ehenamen aus der früheren Ehe des Elternteils oder ist der andere Elternteil auch sorgeberechtigt, so ist die Zustimmung des anderen Elternteils zwingend erforderlich.

Für alle Fälle gilt, dass die Zustimmung des Kindes erforderlich ist, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.

Rechtsgrundlagen

§§ 1617a bis e, Art. 10 Einführungsgesetz zum BGB, Art. 229 § 67 Einführungsgesetz zum BGB

Alle Informationen zu Namensänderungen für Kinder

Welche Änderungen gelten seit dem 1. Mai 2025?

Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

  • Ehepaare können künftig einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen, der sich aus den Nachnamen beider Partner*innen zusammensetzt.
  • Auch Kinder können nun einen Doppelnamen erhalten, bestehend aus den Nachnamen beider Elternteile – unabhängig vom Familienstand der Eltern.
  • Dabei können die Doppelnamen zukünftig mit oder ohne Bindestrich geführt werden.

Erleichterte Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder

  • Nach einer Trennung der Eltern kann ein Kind künftig leichter den Nachnamen des betreuenden Elternteils annehmen.
  • Hat ein Kind im Zuge einer Stiefeltern-Eheschließung einen neuen Familiennamen erhalten, kann es im Falle einer Scheidung zu seinem ursprünglichen Namen zurückkehren.

Berücksichtigung besonderer Namenstraditionen und geschlechtsangepasster Namensformen

  • Das neue Gesetz ermöglicht es, den Ehenamen oder Geburtsnamen eines Kindes in geschlechtsangepasster Form zu führen.
  • Darüber hinaus werden durch die Reform traditionelle Namenspraktiken, etwa der sorbischen, friesischen oder dänischen Minderheiten, berücksichtigt.

Modernisierung des internationalen Namensrechts

  • Künftig richtet sich der Name einer Person grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Alternativ kann durch Erklärung das Recht des Staates gewählt werden, dem diese Person angehört.
  • Demnach gilt: Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gilt grundsätzlich deutsches Namensrecht, sofern keine anderweitige Rechtswahl getroffen wird.

Wann ist eine Namensänderung des Kindes möglich?

Eine Namensänderung des Kindes ist in folgenden Fällen möglich:

  • Neubestimmung des Geburtsnamens durch Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern. Diese Sorgerechtserklärung wird im Jugendamt abgegeben.
  • Neubestimmung des Geburtsnamens durch Heirat der Eltern. Wird in der Regel bereits bei der Eheschließung der Eltern bestimmt.
  • Einmalige Neubestimmung eines Doppelnamens für das Kind, welches vor dem 01. Mai 2025 geboren ist, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
  • Namenserteilung auf den Namen des Vaters durch die alleinsorgeberechtigte Mutter.
  • Nach Feststellung der Nichtvaterschaft des Ehemannes, kann das Kind den Namen der Mutter, den diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt, als Geburtsnamen erhalten. Diese Namensänderung ist antragsgebunden.
  • Einbenennung des Kindes in den Ehenamen der neuen Ehe des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
  • Rückbenennung, wenn die Ehe zwischen dem Elternteil und seinem Ehegatten, der nicht Elternteil des Kindes ist, nicht mehr besteht oder das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt ausscheidet.
  • Wenn ein Elternteil nach Auflösung der Ehe seinen Ehenamen ablegt, kann eine Neubestimmung des Namens des gemeinsamen Kindes erfolgen, wenn der andere Elternteil zustimmt.
  • Änderung des Geburtsnamen eines Kindes in die geschlechtsangepasste Form, um die traditionellen Namenspraktiken, z.B. der sorbischen, friesischen oder dänischen Minderheiten, zu berücksichtigen.

Alle Namensänderungen, die nicht in der Aufzählung aufgeführt sind, sind öffentliche-rechtliche Namensänderungen. Gelangen Sie hier zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung.

Welches Recht gilt, wenn mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt?

Eine standesamtliche Namensänderung eines Kindes richtet sich in diesem Fall nach deutschem Recht.

Was ist zu beachten, wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt?

  • Der Name einer Person richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Alternativ kann durch Erklärung das Recht des Staates gewählt werden, dem diese Person angehört.

  • Demnach gilt: Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gilt grundsätzlich deutsches Namensrecht, sofern keine anderweitige Rechtswahl getroffen wird.

Kann ich den Namen meines Kindes ändern (angleichen), wenn es die deutsche Staatsangehörigkeit erhält?

  • Wenn ein ausländisches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, können sowohl der Vorname als auch der Familienname "eingedeutscht" werden.
  • Wenn für den ausländischen Vornamen keine deutsche Form existiert, kann ein neuer Vorname gewählt werden.
  • Die gilt nicht für Familiennamen. Hier kann kein neuer Familienname gewählt werden. Dafür ist ein Antrag für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung notwendig.

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Friedensplatz 5
44135 Dortmund
Nur nach Terminvereinbarung:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Schlagwörter

Kinder, Jugendliche & Familie

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
Online-Terminreservierung

Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.

Online-Service
Wunschkennzeichen beantragen

Wir bieten Ihnen an, Ihr Wunschkennzeichen (online) zu reservieren. Informieren Sie sich hier zu den Regeln, Gebühren und weiteren Hinweisen.

Online-Service
Wohnsitz in Dortmund anmelden

Wer eine neue Wohnung in Dortmund bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Wichtige Details zu Unterlagen & Ablauf – hier.

Online-Service
Führungszeugnis beantragen

Sie möchten Ihr Führungszeugnis beantragen? Details zum Antrag, Fragen & Antworten, Formulare, Gebühren & weitere Informationen finden Sie hier.

Online-Service
Kraftfahrzeug abmelden

Wir informieren Sie über die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen & Anhängern in Dortmund. Formulare & weitere Details finden Sie hier – mehr erfahren.

Online-Service
Fundbüro

Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas gefunden? Informationen zum städtischen Fundbüro inkl. Links, Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

Online-Service
Personalausweis beantragen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Personalausweis – z.B. zur eID-Funktion des Personalausweises oder digitalen Lichtbildern

Meldebescheinigung

Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.

Online-Service
Bedarf für Bildung und Teilhabe

Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.

Online-Service
Führerschein

Führerschein in Dortmund: Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung, zur Verlängerung, Terminvereinbarung, Links, Formulare & mehr Details.

Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden

Wir informieren Sie zur Erstanmeldung Ihres fabrikneuen Fahrzeugs oder Anhängers: Hier finden Sie Formulare, Details zu Gebühren, Fristen & mehr.

Online-Service
Wohnung innerhalb Dortmunds ummelden

Sie möchten Ihre Wohnung innerhalb Dortmunds ummelden? Alle Informationen zum Vorgang, Gebühren, Unterlagen, Fristen und Formulare finden Sie hier.

Online-Service
Bewohnerparkausweis beantragen

Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

Online-Service
Elterngeld

Elterngeld unterstützt Eltern in der Baby-Pause. Neben dem klassischen Elterngeld gibt es seit 01.07.2015 das ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit.

Online-Service
Eheschließung anmelden

Sie möchten Ihre Hochzeit anmelden? Wichtige Informationen zu benötigten Unterlagen, relevante Fragen & Antworten & mehr Details finden Sie hier.

Online-Service