Parkausweise/Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Parkausweise vor:
1. EU-einheitlicher Parkausweis
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z.T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Der Berechtigtenkreis:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- Blinde Menschen
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
2. Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis
Der orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
Der Berechtigtenkreis:
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %
Sie können den Antrag schriftlich, gern per E-Mail an fuehrerscheinstelle@stadtdo.de stellen. Die Unterlagen übersenden Sie dann bitte als Bild- oder Dokumentenanhang. Der Antrag kann auch persönlich in den Bürgerdiensten gestellt werden. Die Ausstellung dieses Parkausweises erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch das Versorgungsamt in den Bürgerdiensten in der Innenstadt, Stadthaus. Weitere Nachfragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter*innen der Stadt Dortmund gern per E-Mail unter fuehrerscheinstelle@stadtdo.de.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis (oder Feststellungsbescheid)
- Ein Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung),
- Personalausweis oder Pass,
- Schriftliche Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können. (Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich).
Fristen
Sofort bzw. bis zu zehn Wochen, wenn beim Versorgungsamt nachgefragt werden muss
Rechtsgrundlagen
§ 46 StVO
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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