Service

Saisonkennzeichen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Bei der Zuteilung der Saisonkennzeichen kann der*die Fahrzeughalter*in entscheiden, für welchen Monatszeitraum (mindestens 2, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug oder der Anhänger auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll. Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraumes. Das Fahrzeug oder der Anhänger ist während des Zulassungszeitraumes für volle Monate zugelassen, das heißt der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende des Zeitraumes immer der letzte Tag des betreffenden Monats.

Bei Fahrzeugen mit zugeteilten Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das normale amtliche Kennzeichen anzuwenden sind, nur mit der Besonderheit, dass dieses betreffende Fahrzeug nur während des Zulassungszeitraumes im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt werden darf.

Seit dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit auch einen Saisonzeitraum für ein Oldtimerfahrzeug mit H-Kennzeichen zuzuteilen. Hierbei liegen Beschränkungen bei der Erkennungsnummer vor. Möglch sind zwei Buchstaben und zwei Zahlen oder ein Buchstabe und drei Zahlen.

Seit dem 01.09.2023 kann ein Saisonkennzeichen auch bei einer Online-Zulassung zugeteilt werden. Siehe dazu die Einträge bei den einzelnen Zulassungsarten.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

30,00 € für die Änderung auf Saisonkennzeichen. Bei gleichzeitiger Zulassung fallen die üblichen Gebühren für die Zulassung an, für den Saisonzeitraum werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.

(EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Links

Unterlagen

  • Gültiger Lichbildausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung, in der der Gültigkeitszeitraum für das Saisonkennzeichen eingetragen ist
  • Kennzeichenschilder (sofern angemeldet)
  • Gültige Hauptuntersuchung

Fristen

Sofort

Rechtsgrundlagen

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltung Brackel - Bürgerdienste Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Außenansicht und Eingang der Bezirksverwaltungsstelle Brackel am Niedersachsenweg 13-15.
Das neue Gebäude der Bezirksverwaltungsstelle Brackel am Niedersachsenweg 13-15.
Bild: Stadt Dortmund / Tim Senft
Anschrift:
Niedersachsenweg 13 - 15
44143 Dortmund

Terminvereinbarungen
Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0231 50-11150

Sammelrufnummer
Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0231 50-24814

Zentrale der Stadt Dortmund
Telefon: 0231 50-0

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Rahmer Str. 15
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
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Stadt Dortmund- Bezirksverwaltung Mengede - Bürgerdienste Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
Öffnungszeiten:
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
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Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.