Service

Unterbringung von Wohnungslosen

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

Sofern Sie wohnungslos sind, wird Ihnen zunächst eine vorübergehende Unterkunft angeboten.

Bei aktuell bestehender Wohnungslosigkeit wird Ihnen als Soforthilfe ein Platz in einer Obdachloseneinrichtung (z.B. Männerübernachtungsstelle Unionstraße 33 in 44137 Dortmund, Frauenübernachtungsstelle Nortkirchenstraße 15 in 44263 Dortmund, Stadtsiedlung Grevendicks Feld) zur Verfügung gestellt.

Wohnen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung und nach der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung. Beide Satzungen können stehen Ihnen hier als PDF Datei zur Verfügung.

Informationsblätter

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:

  • Personalausweis,
  • Einkommens- und Vermögensnachweise,
  • aktuelle Kontoauszüge.
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Voraussetzungen

Sie verfügen weder über eine Wohnung noch über die Möglichkeit, sich selbst eine anderweitige Unterkunft zu beschaffen. Benötigt werden Angaben zu Ihrer Person und über Ihre finanziellen Verhältnisse. Wenn Sie über eigenes Einkommen verfügen, wird eine Gebühr erhoben. Bei Bezug von ALG II oder Leistungen der Sozialhilfe ist die Gebühr für die Unterkunft in der Regel Bestandteil der Hilfe.

Rechtsgrundlagen

§ 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG)

Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.

Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialer Fachdienst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.

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Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

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Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

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