Verkehrswertgutachten
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert - § 194 BauGB) unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken (§ 193 BauGB), über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und -nachteile (Enteignung) nach § 24 Abs. 1 des Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetzes (EEG NW) und über Miet- oder Pachtwerte sowie über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nach § 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG).
Online-Services und Formulare
Gebühren
individuell nach Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch - BauGB
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Gutachterausschuss
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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