Verlängerung eines Jagdscheins
Personliche Vorsprache ist möglich.
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können die Verlängerung eines Jagdscheines beantragen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Jahresjagdschein: 35,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 50,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 65,00 Euro
Weitere Gebühren (z. B. Jugend-, Tages- und Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.
Informationsblätter
Fristen
Die Ausstellung erfolgt bei Antragstellung, falls alle notwendigen Unterlagen vorliegen! Ist der Jagdscheininhaber nach Dortmund zugezogen, muss zunächst die persönliche Zuverlässigkeit des Jagdscheininhabers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Besitz eines Jagdscheins.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.1994 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z gültigen Fassung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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