Verlängerung eines Jagdscheins
Personliche Vorsprache ist möglich.
Sie möchten Ihren Jagdschein verlängern?
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie das funktioniert. Erfahren Sie mehr zu Antrag, Voraussetzungen und den Gebühren. Ihr Antragsformular können Sie ebenfalls bequem über diese Seite herunterladen.
So gehen Sie vor:
1. Stellen Sie Ihren Antrag: Online oder per E-Mail. Bitte verwenden Sie das entsprechende Antragsformular.
2. Warten Sie auf eine Rückmeldung aus dem Umweltamt: Die Untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Die Prüfung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Beantragen Sie Ihren Jagdschein daher rechtzeitig. Das Umweltamt meldet sich bei Ihnen, sobald Ihre Antragstellung geprüft wurde.
3. Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Abholung in der Unteren Jagdbehörde: Ihren Termin erhalten Sie über die Umwelthotline unter 0231 50-25422 des Umweltamtes.
4. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor – Prüfen Sie vorab, welche Dokumente zur Abholung Ihres Scheins notwendig sind und ob alles vollständig vorliegt.
5. Bei Abholung: Erscheinen Sie pünktlich zum Termin und achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen (siehe Hinweise unter "Unterlagen"). Insofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie Ihren Jagdschein im Termin.
Bitte beachten Sie die anfallenden Gebühren für die Verlängerung Ihres Jagdscheins.
Das sind die Voraussetzungen für eine Verlängerung Ihres Jagdscheins:
- Sie besitzen bereits einen Jagdschein.
- Alle benötigten Unterlagen liegen Ihnen vollständig vor. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter „Unterlagen“.
- Bitte beachten Sie: Für die Abholung der Verlängerung ist eine persönliche Vorsprache im Umweltamt der Stadt Dortmund erforderlich. Ihren Antrag auf Verlängerung können Sie hingegen bequem online oder per E-Mail einreichen. Bitte verwenden Sie hierfür das entsprechende Antragsformular. Eine Antragstellung per E-Mail ohne Formular ist nicht möglich.
- Bitte beachten Sie die Fristen, wenn Sie nach Dortmund zugezogen sind. Nach Antragstellung wird dann zunächst Ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Jahresjagdschein: 35,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 50,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 65,00 Euro
Weitere Gebühren auf Anfrage, zum Beispiel Jugend-, Tages- und Falknerjagdscheine.
Die Bezahlung ist entweder mit Bargeld über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich oder bargeldlos per EC-Karte.
Informationsblätter
Links
Unterlagen
Sie benötigen:
- einen ausgefüllten Antrag (bei Jugendlichen unter 18 Jahren mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
- Ihren Jagdschein
- ggf. ein neues Lichtbild
- eine Bestätigung Ihrer Versicherung über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung im Original. Eine Kopie Ihres Versicherungsscheines ist nicht ausreichend.
Voraussetzungen
siehe oben
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage:
Die Verlängerung von Jagdscheinen basiert auf folgenden gesetzlichen Regelungen:
- Bundesjagdgesetz §§ 15 ff. vom 29.09.1976
- Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen § 17 vom 07.12.1994
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Kontakt
Kontakt
Schlagwörter
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