Witwenrente / Witwerrente (an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehepartner*innen)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Sie können sich jederzeit über das
Hierfür benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktivierter
Einen Erklärfilm zum Portal finden sie
Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, ist es zwingend erforderlich, einen Antrag zu stellen. Ohne Antragerfolgt keine Rentenzahlung.
Wir sind eine rein antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.
Generell besteht nach einer Scheidung kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen Sie trotz Scheidung eine Hinterbliebenenrente bekommen können.
Sie sind nicht sicher, ob Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben? Lassen Sie sich von der
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Ausweisdokument
- Bankkarte (IBAN wird benötigt)
- Krankenkassenkarte
- Steueridentifikationsnummer
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Scheidungsurteile
- Geburtsurkunden der Kinder
- Die letzten Versicherungsverläufe von der Deutschen Rentenversicherung (sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen) oder Rentenbescheide beider Personen
- Ggf. Nachweis über Unterhaltszahlung bzw. -anspruch
- Ggf. Vollmacht
- Ggf. Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Nachweis Betriebs, - Zusatzrente
- Ggf. Schreiben einer Stelle, die den Lebensunterhalt sichert.
Fristen
Die Geschiedenen-Witwenrente beginnt grundsätzlich mit dem Monatsersten nach Ihrem Rentenantrag.
Voraussetzungen
- Scheidung vor dem 01.01.1977
- Tod des*der früheren Ehepartner*in
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren durch den*die früheren Ehepartner*in (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich)
- Keine neue Eheschließung
- Unterhaltszahlung oder Unterhaltsanspruch
Rechtsgrundlagen
§ 243 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung
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Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Schlagwörter
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