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Service

Witwenrente / Witwerrente (an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehepartner*innen)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Online-Terminreservierung
telefonisch schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online
Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Sie können sich jederzeit über das Portal der Deutschen Rentenversicherung über den Stand Ihrer Altersvorsorge informieren.

Hierfür benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktivierter eID.

Einen Erklärfilm zum Portal finden sie hier.

Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, ist es zwingend erforderlich, einen Antrag zu stellen. Ohne Antragerfolgt keine Rentenzahlung.

Wir sind eine rein antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.

Generell besteht nach einer Scheidung kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen Sie trotz Scheidung eine Hinterbliebenenrente bekommen können.

Sie sind nicht sicher, ob Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben? Lassen Sie sich von der DRV beraten.

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Bankkarte (IBAN wird benötigt)
  • Krankenkassenkarte
  • Steueridentifikationsnummer
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Scheidungsurteile
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Die letzten Versicherungsverläufe von der Deutschen Rentenversicherung (sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen) oder Rentenbescheide beider Personen
  • Ggf. Nachweis über Unterhaltszahlung bzw. -anspruch
  • Ggf. Vollmacht
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Ggf. Nachweis Betriebs, - Zusatzrente
  • Ggf. Schreiben einer Stelle, die den Lebensunterhalt sichert.

Fristen

Die Geschiedenen-Witwenrente beginnt grundsätzlich mit dem Monatsersten nach Ihrem Rentenantrag.

Voraussetzungen

  • Scheidung vor dem 01.01.1977
  • Tod des*der früheren Ehepartner*in
  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren durch den*die früheren Ehepartner*in (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich)
  • Keine neue Eheschließung
  • Unterhaltszahlung oder Unterhaltsanspruch

Rechtsgrundlagen

§ 243 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)

Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung .

Erklärfilm Digitale Rentenübersicht: Mehr Durchblick bei Ihrer Altersvorsorge

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten

Schlagwörter

Soziales Lebensende & Sterben Senior*innen

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