Zustimmung zur Modernisierung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Zur Berücksichtigung der Kosten einer Modernisierung im Rahmen der Kostenmiete benötigen Sie die Zustimmung des Amtes für Wohnen.
Bei öffentlich geförderten Mietwohnungen, deren Förderung vor 2002 bewilligt wurden, hängt die Miethöhe von den laufenden Aufwendungen für das Förderobjekt ab.
Möchten Eigentümer*innen das Objekt modernisieren, können die dadurch entstehenden Kosten nur in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden, wenn das Amt für Wohnen der Maßnahme zustimmt.
Es wird insbesondere geprüft, ob es sich bei den Baumaßnahmen um Modernisierungen handelt und ob die neue Miete für wohnberechtigte Haushalte weiterhin tragbar ist.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Zustimmung zur Modernisierung beträgt 230,00 €.
Unterlagen
- Rechnungen oder Kostenvoranschläge über die durchgeführten/ beabsichtigten Maßnahmen
- Erklärung, wie hoch die Miete vor der Modernisierung war bzw. ist
- Erklärung, ob die Kosten durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert werden
- Bei der Finanzierung durch Fremdmittel, ist ein Darlehensangebot bzw. ein Darlehensvertrag erforderlich
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu vier Wochen.
Voraussetzungen
- Das Objekt liegt in Dortmund.
- Das Objekt unterliegt einer Mietpreisbindung in Form der Kostenmiete.
Rechtsgrundlagen
§ 11 Abs. 7 der II. Berechnungsverordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
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