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Service

Zustimmung zur Modernisierung

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Schriftlicher Kontakt ist möglich.

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Zur Berücksichtigung der Kosten einer Modernisierung im Rahmen der Kostenmiete benötigen Sie die Zustimmung des Amtes für Wohnen.

Bei öffentlich geförderten Mietwohnungen, deren Förderung vor 2002 bewilligt wurden, hängt die Miethöhe von den laufenden Aufwendungen für das Förderobjekt ab.

Möchten Eigentümer*innen das Objekt modernisieren, können die dadurch entstehenden Kosten nur in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden, wenn das Amt für Wohnen der Maßnahme zustimmt.

Es wird insbesondere geprüft, ob es sich bei den Baumaßnahmen um Modernisierungen handelt und ob die neue Miete für wohnberechtigte Haushalte weiterhin tragbar ist.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Zustimmung zur Modernisierung beträgt 230,00 €.

Weitere Informationen zu den Gebühren, 375 KB, PDF

Unterlagen

  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge über die durchgeführten/ beabsichtigten Maßnahmen
  • Erklärung, wie hoch die Miete vor der Modernisierung war bzw. ist
  • Erklärung, ob die Kosten durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert werden
  • Bei der Finanzierung durch Fremdmittel, ist ein Darlehensangebot bzw. ein Darlehensvertrag erforderlich

Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu vier Wochen.

Voraussetzungen

  • Das Objekt liegt in Dortmund.
  • Das Objekt unterliegt einer Mietpreisbindung in Form der Kostenmiete.

Rechtsgrundlagen

§ 11 Abs. 7 der II. Berechnungsverordnung

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Südwall 2-4
44122 Dortmund
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Ab 13:00 Uhr nur mit einem bestätigtem Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.

Schlagwörter

Wohnen

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