Ausländerbehörde
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind und bspw. Aufenthaltstitel aus familiären Gründen besitzen oder eine Niederlassungserlaubnis.
Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung des Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International (32/4-3)
Für einen Termin zur Verlängerung eines Aufenthaltsdokumentes sind folgende Unterlagen erforderlich:
Für eine Anmeldung außerdem:
Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
Ihre Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis verliert durch die Ausstellung eines neuen Nationalpasses nicht ihre Gültigkeit! Sie sollten Ihren Aufenthaltstitel lediglich neu ausstellen ("übertragen") lassen, da dieser noch auf Ihren alten Nationalpass verweist.
Bevor Sie sich um einen Termin für eine "Übertragung" bemühen, beachten Sie folgende Hinweise:
Sie möchten ins Ausland reisen?
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten und für den Reisezeitraum noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, nehmen Sie Ihren alten Pass, Ihren aktuell gültigen Aufenthaltstitel und Ihren neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen. Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten (Herkunftsland oder Drittland). Bitte informieren Sie sich hierüber rechtzeitig und eigenständig (bspw. bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Landes).
Sie haben einen neuen Nationalpass und Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal sechs Monate gültig?
Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall keinen gesonderten Termin für eine Übertragung . Die Übertragung und die erforderliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde in einem Termin durchgeführt. Sie erhalten spätestens 5 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde hierfür postalisch einen Termin mitgeteilt.
Wir bitten um Verständnis, dass eine kurzfristige Übertragung Ihres Aufenthaltstitels in Ihren neuen Nationalpass pandemiebedingt nicht möglich ist. Eine private Auslandsreise stellt keinen dringlichen Grund für eine kurzfristige Terminvergabe dar oder einen gesetzlichen Härtefall. Bitte sehen Sie deswegen von Erinnerung per E-mail an auslaeanderangelegenheiten@stadtdo.de ab. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Anfrage intern entsprechend bearbeitet wird.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
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