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Einbürgerungen und Staatsangehörigkeit

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der im Inland lebenden Migrantinnen und Migranten und gleichzeitig der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Aktueller Hinweis

1. Terminanfragen

Aufgrund des seit Monaten erheblich gestiegenen Interesses an einer Einbürgerung sind die Terminkapazitäten für die Antragstellung für die nächsten Monate leider bereits ausgeschöpft. Wir unternehmen alle Anstrengungen, die Kapazitäten zur Terminvergabe und Antragsbearbeitung in der Einbürgerungsstelle kurz- und mittelfristig zu erweitern.Aktuell nehmen wir deswegen lediglich Terminanfragen entgegen und kommen bei kurzfristigen Terminabsagen auf Sie zu!
2. Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Zur Zeit wird in den Medien viel über Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht berichtet. Dies betrifft sowohl die Hinnahme von Mehrstaatigkeit als auch eine Verkürzung der erforderlichen rechtmäßigen Aufenthaltszeiten in Deutschland.

Aktuell ist jedoch noch keine Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz eingetreten, so dass die letzte Fassung dieses Gesetzes vom 12.08.2021 weiter gültig ist. In welcher Form das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert werden wird, unterliegt dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.

Das bedeutet, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit weiterhin gilt.

Ebenso ist grundsätzlich ein rechtmäßiger Mindestaufenthalt in Deutschland von acht Jahren vorgesehen, der im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu sechs Jahren gekürzt werden kann.

Sie setzt unter anderem regelmäßig ein dauerndes Aufenthaltsrecht und eine gewisse Eingliederung in deutsche Lebensverhältnisse voraus.

Durch die Einbürgerung erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen sich daraus ergebenden Rechten.

Downloads

Weitere Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema Einbürgerung finden Sie im Download-Bereich.

Sie erhalten folgende Bürgerrechte:

  • das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen,
  • die freie Wahl des Aufenthalts, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit) sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union,
  • die Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland (Berufsfreiheit) beispielsweise als Anwalt, Apotheker, Arzt oder Psychologe,
  • den freien Zugang zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, Beamter zu werden,
  • die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht zur Gründung von politischen Parteien,
  • die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas,
  • den Schutz vor Ausweisung bei Straftaten sowie Schutz vor Auslieferung aus Deutschland und
  • den Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft).

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist aber auch mit Pflichten verbunden, wie etwa mit der - seit 2011 ausgesetzten - Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes oder der Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter, zum Beispiel als Schöffe/Schöffin bei Gerichten, wenn eine entsprechende Berufung ausgesprochen wird.

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mehr zum Thema

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Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes

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Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund

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Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.

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Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

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